Mozartmausi
Hallo Habe heute von meiner FA ein vorläufiges Beschäftigungsverbot bekommen. Worin steht: Vor einer Weiterbeschäftigung der werdenden Mutter ist die zuständige Aufsichtsbehörde über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu infomieren. Habe es sofort per Post zu meiner Arbeitsstelle geschickt und angerufen eine Kollegin weiß bescheid dass ich nun "erstmal " nicht komme. Frage: Soll ich mich um eine Aufsichtbehörde kümmern?? Meldet sich mein Arbeitgeber wieder, wenn ich wieder arbeiten muss? Wie lange muss ich warten, bis ich von einer Aufsichtbehörde bescheid bekomme?? so wie ich es verstanden habe, kann auch der AG ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Bekomme ich dann schriftlich bescheid??? Ich sitze da nun vor dem Ärtzlichen Attest und weiß nicht weiter.
Hallo, ich würde das Gewerbeaufsichtsamt mal anrufen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Am besten rufst du unverbindlich die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz an und fragst dort nach; das ist der einfachste Weg. Der Arbeitgeber muss sich nämlich um die Gefährdungsbeurteilung kümmern und evt. deine Arbeitsbedingungen ändern oder dich umsetzen. Vielleicht braucht er von der Behörde ein bißchen Unterstützung dafür. Es ist ein ganz normaler Vorgang und kein Grund zur Beunruhigung. Aber es ist auch kein Urlaubsschein. Das heißt, du kannst damit rechnen jederzeit zur Arbeit anzutreten und dann unter mutterschutzgerechten Bedingungen.
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