Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

von welchem AG Mutterschaftsgeld

Frage: von welchem AG Mutterschaftsgeld

nadine0710

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Hallo, ich habe folgende Frage: Meine Tochter ist am 23.06.2019 geboren. ich habe mir 3 Jahre elternzeit genommen. Seit Juli 2020 arbeite ich bei einem anderen AG in Teilzeit und habe komischerweise keinen befristeten Vertrag. Nun bin ich wieder schwanger. Welcher AG muss das Mutterschaftsgeld bezahlen? und wann müsste ich die Elternzeit kündigen um wieder in den Mutterschutz gehen zu können? können Sie mir auch sagen wo ich mich persönlich und kostenlos über das elterngeld informieren kann? Schon mal vielen dank für die Antwort LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn beide Arbeitsverträge bestehen, beide anteilig. Setzt natürlich voraus, dass sie von den Arbeitszeiten her nicht zu hoch kommen. Sie können ja zum Beispiel nicht Teilzeit 20 Stunden beim einen und Vollzeit 40 Stunden beim anderen abrechnen. 2. Nein, weiß ich nicht. Möglicherweise bei einem kirchlichen Träger, inwieweit da tatsächliche Kompetenz besteht vermag ich nicht zu beurteilen. Liebe Grüße NB


Felica

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Beendest du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz, müssen beide anteilig zahlen. Beendest du die laufende EZ nicht, dann nur dein TZ-AG. EZ kannst du wahlweise bei beiden melden oder auch nur bei einen. Wie du halst planst wieder zu arbeiten.


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