Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Von der Elternzeit in die Elternzeit - Überbrückung?

Frage: Von der Elternzeit in die Elternzeit - Überbrückung?

Püppili

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Hallo Frau Bader, am 01.04.12 haben wir unseren 1. Sohn bekommen. Können Sie mir sagen, wann meine Elternzeit endet wenn ich 3 Jahre nehme? Ich arbeite seit 01.04.13 auf Minijob Basis in meinem Betrieb, der Vollzeitvertrag ist davon unberührt. Ich sehe gerade, dass in dem Vertrag steht, dass sie mir die Elternzeit bis 27.05.15 bestätigen und ich bis dahin diesen Minijob machen kann. Kann das Datum stimmen? Ich bin nun wieder schwanger und haben voraussichtlichen ET Ende Mai 2015. Rutsche ich dann von einer Elternzeit in die andere? Bleibt dann mein Anspruch auf die Stelle dich vor den Schwangerschaften hatte? Ich dachte eigentlich, dass die EZ am 31.03.15 endet. Wenn das wirklich so ist, wie soll ich mich dann verhalten? Dann müsste ich ja eigentlich vor Eintritt vom Mutterschutz des 2. Kindes wieder arbeiten??? Bei uns ist in der Arbeit gerade ein Mega Umbruch und ich habe Angst, dass sie mich los haben wollen. Ich will rechtlich auf der richtigen Seite sein. Vielen Dank und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die Elternzeit endet am dritten Geburtstag, da liegt Ihr AG falsch 2. Ich gehe davon aus, dass ich Elternzeit vom ersten Kind und Mutterschutz vom zweiten Kind minimal überschneiden. Dann ist es sinnvoll, die erste Elternzeit am Tag vor Beginn des Mutterschutzes zu beenden. Liebe Grüße, NB


peekaboo

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SumSum076

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Die Elternzeit geht maximal 3 Jahre lang und da sie mit der Geburt beginnt, ist der letzte Tag der Elternzeit der Tag VOR dem 3. Geburtstag. Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag selbst. Wenn der AG die EZ bis Mai bestätigt hat, hat er einen Fehler gemacht. (Du bist über den 3. Geburtstag hinaus zB nicht über die EZ versichert, daher solltest du den Fehler korrigieren lassen) Mit ET Ende Mai fängt der MuSchu hat Mitte/Ende April an. Du solltest zwischen dem 3. Geburtstag und dem Beginn des neuen MuSchu arbeiten oder die Zeit mit Urlaub überbrücken (aber nicht "unbezahlten Urlaub" nehmen!) Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Ich tippe mal drauf, das sich der fehlerteufel eingeschlichen hat weil erst die MUtterschaftsschutzfrist mit berücksichtigt wurde. Das würde dann nämlich in etwa zeitlich passen. Den Fehler machen viele.


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