Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Meine Erziehungszeit endet Mitte Dezember.Habe vor meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und bis jetzt geringfügig im gleichen Unternehmen mit 6 Mitarbeitern. Meine Frage: Habe ich nach dieser Zeit nur noch Anspruch auf eine Vollzeitstelle oder muss mir mein AG eine Teilzeitstelle anbieten? Kann mich mein AG einfach nach den 4 MOnaten kündigen, obwohl ich die am längsten(6 Jahre) im Betrieb arbeitende AN bin und die einzigste mit Familie?Muss er dann eine Abfindung zahlen? Lieben Dank für Ihre BEmühungen! MfG LYsia
Hallo, grds. haben Sie einen Anspruch auf Ihre alte Stelle. Oder wollen Sie TZ arbeiten? Ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses nach der EZ gelten die normalen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes, also muss der AG je nach Mitarbeiterzahl die Sozialauswahl beachten. Wem aus Ihrem Betreib er danach zuerst kündigen muss, kann ich auf die Ferne nicht feststellen. Liebe Grüsse, NB
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