Fieby91
Hallo , Mein Arbeitsvertrag in der städtischen Kita endet zum 01.09.2017 doch mein Mutterschutz beginnt erst zum 18.09.2017. klar muss ich mich beim Arbeitsamt für die zwei Wochen arbeitslos melden, aber nun meine Frage : ändert dies etwas an der Höhe des Mutterschutz Geldes und am Elterngeld ? Mit freundlichen Grüßen Fabienne
Hallo, ja, natürlich. Das Mutterschaftsgeld bemisst sich nach dem Arbeitslosengeld I. Das Elterngeld mindert sich um den halben Monat. Liebe Grüße NB
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