Zuckerknopf
Hallo Frau Bader, Mein Sohn wird Mitte Juli 1 Jahr alt. Bei meinem Arbeitgeber habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt und angegeben, das ich dieses Jahr im August in Teilzeit (30h) wieder einsteigen möchte. Aus betrieblichen Gründen ist dies nun nicht möglich. Nachdem mir dies mitgeteilt wurde, hat mein Mann seine Elternzeit abgesagt, die er von Mitte Juli bis Mitte September hätte. Ich habe mich nun nach einer anderen Teilzeitstelle umgesehen und eine gefunden, die ich jedoch erst zum 01.09. antreten kann, da mein Sohn erst im September in die Krippe kann. (Ursprünglich war gedacht, das mein Mann die Zeit bis zur Krippe in Elternzeit ist und ich ab August wieder arbeiten kann..) Kann ich mich für einen Monat (August) arbeitslos melden, obwohl ich eine Stelle ab September habe? Danke und Grüße
Hallo, nein, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (Kinderbetreuung) Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, Du hast ja keine Konderbetreuung. Das mit der neuen Stelle so schnell ist super, Glückwunsch ! Frage mich aber wie ihr das mit der Eingewöhnung macht.
Zuckerknopf
Danke für die Antwort. Gibt es also gar keine finanzielle Unterstützung, die man für diesen einen Monat bekommen könnte? Mein Mann hat zwei Wochen Urlaub und dann übernimmt die Oma die Eingewöhnung. Der Kleine ist aber schon vorher immer mal wieder in der Krippe und kennt diese schon ein wenig.
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