Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin Filialleiterin einer Friseurkette. Gestern hab ich meinen Chef auf das Mutterschutzgesetz angesprochen- woraufhin er mir erklärte wie ich mir das in meiner Position vorstelle und ob ich mir schon ein Plan gemacht habe wer meinen Job übernehmen soll, wenn ich dann weg bin.Ist das nicht seine Aufgabe? Im Endeffekt meinte er es wäre besser für mich und damit ich auch den Mutterschutz wahrnehmen kann, wenn ich auf die Position verzichte und er ein Schreiben dafür aufsetzt- habe diesem auch zugestimmt.ABER: Heißt das nicht gleichzeitig das er mich kündigt um mir eine ruhigere Position zu geben- darf er das? Schließlich muss ich ja jetzt mit weniger Geld rechnen und laut einer Klausel im Vertrag meine Provision zurückzahlen. Ich weiß echt nicht mehr weiter.
hallo, ich weiß ja nicht genau, was das ist, was Sie da unterschreiben sollen, aber machen Sie es nicht! Wenn Sie jetzt den Job nicht mehr schaffen, lassen Si sich ein (beschränktes) Bv aussprechen, aber warum die Position aufgeben? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Du das unterschreibst, dann bist Du darau eingegangen, und das ist rechtens. Er darf Dich aber von sich aus nicht kündigen. Wenn der Stress in Deiner Position zu viel ist, dann sprich mit Deinem Gyn darüber, der kann dann BV aussprechen und Du mußt GAR NICHT arbeiten, und bekommst dennoch Dein volles Gehalt. Dein AG kann sich dieses jedoch im Normalfall wiederholen, so dass für ihn kein finanzieller Nachteil entsteht. Und sicher ist es SEINE Aufgabe sich Gedanken darüber zu machen wer während Deiner Abwesenheit Deine Stelle ausfüllt. Natürlich kann er, solange Du arbeitest von Dir verlangen dass Du jemand neues einarbeitest, und Du hast leider auch kein Anrecht auf exakt die STelle die Du momentan ausübst wenn Du aus der EZ wieder kommst. Es sollte lediglich vergleichbar sein, und darf NICHT schlechter bezahlt werden. Aber er könnte Dich z.B. in eine andere Filiale stecken, oder Dich zum gleichen Gehalt als Stellvertretende Leiterin beschäftigen etc. LG Sabine
Mitglied inaktiv
Ja aber trotz allem ist doch diese Verzichtserklärung gleichzeitig eine Kündigung und die Verzichtserklärung ein neuer Vertrag. Hab jetzt zum Glück ein paar Tage Urlaub- wobei von Entspannung keine Rede ist. Hab wegen der ganzen Sache Schlafprobleme, muss die ganze Zeit nur daran denken und Magenschmerzen sind auch noch dazu gekommen. Überleg zu meiner Gynek. zu gehen das sie mir n BV ausschreibt. aber mit welcher Begründung? Sie meinte ihr sind die Hände gebunden und sie kann mich nur krankschreiben.
Lina_100
Ich vestehe nicht, warum Sie dies überhaupt in Erwägung ziehen. Ihr AG muss das MuSchG beachten, andernfalls wird das Gewerbeaufsichtsamt intervenieren. Kann Ihre Tätigkeit nicht mit dem MuSchG in Einklang gebracht werden (warum?) muss er sich was überlegen wie er das z. B. mit einer zusätzlichen Kraft abfedern kann. Eine wie auch immer geartete "Verzichtserklärung" ist kompletter Blödsinn und kann - je nach Ausgestaltung - natürlich einer Vertragsänderung gleichkommen, mit der Folge, dass die alte Stelle weg ist und nach MuSch bzw. evtl. der EZ kein Anspruch auf eine vergleichbare Stelle besteht.
Mitglied inaktiv
Er meinte da ich mit dem Mutterschutzgesetz komme-kommt er mit seinen Gesetzen. Da er mit mir einen Vertrag hat und ich mir noch keinen Plan gemacht habe wer meine Positon dann fortführt- begehe ich einen Vertragsbruch mit ihm. Ich glaube auch nicht, dass ich nach der EZ dorthin zurückgehen werde.
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