Änderungsvertrag wieder aufhebbar?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Änderungsvertrag wieder aufhebbar?

Hallo Frau Bader, wie fange ich am besten an? Meine Elternzeit geht jetzt noch bis Mitte Juni 2022. Ich habe damals gleich 2 Jahre beantragt. Im August 2021 habe ich meinem Arbeitsgeber mitgeteilt, dass ich gerne ab Mitte Februar 2022 16 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten möchte. Soweit so gut. Den Änderungsvertrag habe ich noch im Januar erhalten und unterschrieben. Nach ein paar Tagen an der neuen Stelle habe ich festgestellt, dass mich die Stelle nicht ausfüllt (u. a. wegen fehlender Flexibilität und Qualifikation). Mir hat man angeboten ich solle vorübergehend noch auf der Stelle "verweilen" und dann könne ich eventuell bald auf eine Stelle wechseln die meinen Qualifikationen entspricht. Nur wann das sein wird weiß ich bzw. mein Chef leider nicht. Meine Frage ist eigentlich jetzt nur - kann man den Änderungsvertrag von Ende Januar eventuell aufheben, ohne dass ich Probleme bekomme (habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag)? Kann ich meine Elternzeit bis Juni 2022 dann eventuell noch fortsetzen? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße, Mary

von Mary_2301 am 01.03.2022, 10:21



Antwort auf: Änderungsvertrag wieder aufhebbar?

Hallo, Sie können, mit den üblichen Fristen, den Änderungsvertrag, aber auch nur diesen, kündigen und wieder in Elternzeit gehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.03.2022



Antwort auf: Änderungsvertrag wieder aufhebbar?

Beides ja. Du kündigt die teilzeit in elternzeit und kannst die elternzeit mit einer Frist von 7 Wochen ohne Zustimmung des AG verlängern. Dein Vertrag an sich ruht ja weiterhin. Bitte beachten, nur die zeikzein in der elternzeit kündigen, nicht die elternzeit

von mellomania am 01.03.2022, 10:38



Antwort auf: Änderungsvertrag wieder aufhebbar?

Du kannst deinen Teilzeit Vertrag in Elternzeit kündigen. Dann bist du wieder bis Juni in Elternzeit

Mitglied inaktiv - 01.03.2022, 10:46



Antwort auf: Änderungsvertrag wieder aufhebbar?

Würdest du ganz normal in Vollzeit nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen?

von peekaboo am 01.03.2022, 11:36



Antwort auf: Änderungsvertrag wieder aufhebbar?

Nein ich würde danach in Teilzeit arbeiten. Ich müsste jetzt dann praktisch die Woche noch schriftlich mitteilen, wie ich ab Mitte Juni arbeiten gehen möchte.

von Mary_2301 am 01.03.2022, 11:39



Antwort auf: Änderungsvertrag wieder aufhebbar?

Änderungskündigung bedeutet die TZ ist dauerhaft. Du hast also keinen VZ-Vertrag mehr der nach der EZ greift. Du hättest einen auf die EZ befristeten TZ-Vertrag schließen müssen. Diesen hättest du dann kündigen können. Ich würde also genau prüfen was wirklich vorliegt. Bevor du jetzt handelst.

von Bone am 01.03.2022, 18:15



Antwort auf: Änderungsvertrag wieder aufhebbar?

Kündigst Du Deine Festanstellung wenn Du jetzt kündigst. Du hättest Deinen Teilzeit Vertrag auf die Elternzeit befristen sollen, dann hättest mach der Kündigungsfrist wieder in EU gehen Können. Rede mit Deinem Arbeitgeber, vielleicht lässt er ja mit sich reden

von peekaboo am 01.03.2022, 23:03



Antwort auf: Änderungsvertrag wieder aufhebbar?

Hat sich alles geklärt :-) ich bekomm wahrscheinlich eine andere Stelle

von Mary_2301 am 02.03.2022, 11:57



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