Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Am 06.04.01 kam unser Sohn zur Welt und ich befinde mich nun für die nächsten drei Jahre im Erziehungsurlaub, da mein Chef mir keine Halbtagsstelle anbieten konnte. Obwohl der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat (150), meinte er, daß einer Halbtagsbeschäftigung aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht möglich sei. Dies habe ich hingenommen, weil ich mir nicht über das Arbeitsgericht eine Beschäftigung erkämpfen wollte und bin nun auf der Suche nach einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit. Nun aber folgendes: mein Chef lehnt für dieses Jahr jegliche Urlaubsansprüche, geschweige denn einen Anspruch auf Urlaubsgeld, ab - mit der Begründung, daß ich dieses Jahr kaum gearbeitet hätte. Leider ist meine Schwangerschaft nicht ganz reibungslos abgelaufen und ich war vom 15. Januar an krankgeschrieben. Meine Mutterschutzfrist begann am 28.02.01. Krankengeld habe ich aber keines bezogen, da mein Arbeitgeber mein Gehalt voll weitergezahlt hat. Nun meine Frage: sind meine Urlaubsansprüche wirklich durch meine "Krankschreibung" erloschen??? Dies wäre schade und eigentlich auch für mich unverständlich, da bei einer "normalen" Krankschreibung doch auch nicht der Urlaubsanspruch verfällt. Der Witz an der ganzen Sache ist übrigens auch, daß er mir im März noch, als ich den Antrag auf eine Halbtagsbeschäftigung gestellt habe, die Auszahlung aller Urlaubsansprüche angeboten hat - Voraussetzung: ich müßte kündigen, andernfalls hätte ich erst nach Ablauf des Erziehungsurlaubes einen Anspruch auf Auszahlung (so wie es im Gesetz steht). Ich freue mich, von Ihnen zu hören. Christina Scholz
Liebe Christina, waren Sie krankgeschrieben oder bestand ein Beschäftigungsverbot? Die Fehlzeiten aufgrund eines Beschäftigungsverbotes lassen den Anspruch auf Urlaub unberührt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich war ganz normal "krankgeschrieben", jedenfalls habe ich von meiner Ärztin eine AU bekommen, die im Abstand von 2 Wochen verlängert wurde. (Verdacht auf Gestose). Worin liegt denn der Unterschied zu einem Beschäftigungsverbot und bedeutet das jetzt für mich, daß jeglicher Urlaubsanspruch dahin ist. Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Christina
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