Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vertragswiderruf kinderwunschbehandlung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: vertragswiderruf kinderwunschbehandlung

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Liebe Frau Bader, ich hätte eine Frage. Mein Mann und ich lassen uns gerade per künstliche Befruchtung behandeln. Neben der Standartbehandlung bietet unsere Kinderwunschpraxis diverse private Zusatzleistungen an, die die Chance, schwanger zu werden, erhöhen sollen. Ich habe gestern, etwas übereilt, einen Vertrag für eine solche Zusatzleistung unterschrieben. Den Vertrag muss man immer am Computer auf einem Pad unterschreiben, man hat eigentlich kaum Zeit ihn sich durchzulesen. Danach bekommt man ihn auf Papier ausgedruckt unterschrieben für die eigenen Unterlagen. Dort steht leider nichts über Widerrufsmöglichkeiten. Ich habe mich über das Verfahren erst jetzt schlau gemacht (die Praxis möchte die Leistungen natürlich so oft wie möglich verkaufen) und festgestellt, dass wir diese Leistung eigentlich nicht bräuchten. Haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten wenn die Leistung noch nicht erbracht wurde? Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Widerrufsrecht hat man nur bei besonderen Arten von Verträgen. Hier nicht. Sie können versuchen, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung (wenn Sie gedrängt worden sind, zu unterschreiben) oder Irrtums anzufechten. Ansonsten gilt der Vertrag als geschlossen. Liebe Grüße, NB


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