das.katilein
Sehr geehrte Frau Bader, im Januar 2015 habe ich als Krankheitsvertretung für zunächst 6 Wochen in einem Kindergarten gearbeitet, dann wurde der Vertrag geändert bis zum 31.08.2015 und mit weniger Stellenprozenten. Im November 2015 begann mein Mutterschutz (in der Zeit bis dahin war ich arbeitslos), bis September 2017 bin ich noch im Elterngeldbezug und möchte dann wieder zurück in den oben genannten Kindergarten. Wie zählt dann der neue Vertrag? Darf er nochmal befristet werden oder gilt die damalige Beschäftigung mit Vertragsänderung als 2 maliges verlängern und nun muss unbefristet eingestellt werden? Oder beginnt alles wieder von vorne? Vielen Dank für Ihre Antwort! Freundliche Grüsse das Katilein
Hallo Ich Verstehe das nicht. Besteht der Vertrag noch? Liebe Grüsse NB
chrissicat
Ich blicke da nicht ganz durch. Aktuell stehst du mit dem Arbeitgeber doch in keinem Vertragsverhältnis, oder??? Hast du denn ein Arbeitsangebot von dem Arbeitgeber? Wenn dein befristeter Arbeitsvertrag beendet ist, hast du keinen Anspruch dorthin zurück zu kehren. Möglich ist dies natürlich schon, wenn der Arbeitgeber dies möchte. Er kann dich im Rahmen einer Befristung mit Sachgrund (Bsp. Vertretung) oder unbefristet einstellen. Eine zeitliche Befristung ohne Vorliegen eines Sachgrundes ist mit deiner dortigen Vorbeschäftigung nicht mehr möglich.
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