Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertragsänderung in Elternzleit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vertragsänderung in Elternzleit

Bure

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Guten Tag Frau Bader,   ich befinde mich in folgender Situation und würde mich über eine Antwort bzw. Beratung sehr freuen. Ich arbeite zur Zeit 20 Stunden die Woche im Einzelhandel. Mein Arbeitsvertrag ist ein "Teilzeitvertrag während der Elternzeit", so steht es geschrieben. Meine Elternzeit dauert 3 Jahre und endet im Januar  2025. Ende Januar 2025 um genau zu sein. Davor habe ich 40 Stunden die Woche gearbeitet. Mein Vollzeitvertrag der ja momentan ruht, ist ab Februar 2025 wieder aktiv. Nun habe ich Anfang Dezember 2024 durch starke Übelkeit eine Schwangerschaft festgestellt (mit Spirale). Wegen meiner starken Übelkeit bin ich zur Zeit krankgemeldet. Ich bin noch im ersten Trimester. Ich hoffe die Übelkeit verschwindet bald, hatte jedoch bei meiner letzten Schwangerschaft Übelkeit bis in zum 5ten Monat. Nun zu mener Frage. Mir wurde von meiner Teamleiterin schon im November 2024 gesagt, dass ich ab Februar 25 wieder Volltzeit arbeiten muss, außer ich ändere meinen Vertrag. Ich meinte nur, natürlich ändere ich den Vertrag. Sie meinte daraufhin, dass irgendwann jemand von der Perosnalabteilung bestimmt auf mich zukommen wird. War eine stressige Zeit, da Weihnachtsgeschäft. Ich bin momentan bis 31.1.24 krankgemeldet. Danach habe ich der ersten Februarwoche Urlaub. Wenn ich keine Übelkeit mehr habe, werde ich von meiner Frauenärztin vor Arbeitsbeginn ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich wie in meinen letzten zwei Schwangerschaften jetzt schon mit Rückenschmerzen zu klagen habe. Dieses begrenzt sich nur auf meine Arbeitszeit (4 Stunden pro Tag, 3x die Woche). Solange ich arbeiten kann, werde ich auch arbeiten. Es handelt sich um eine Stehtätigkeit. Es gibt einen Stuhl wo ich mich ausruhen kann, einen harten Barhocker. Ich habe auch Steißbeinprobleme, immer nur während der Schwangerschaft. Natürlich habe ich mir ein dickes Polsterkissen besorgt.   Wir haben seit ein paar Jahren einen nicht so netten neuen Geschäftsfüher, der Mütter hasst. Ich sag das nicht einfach so, es ist wirklich Tatsache. Ein Mann der keine Kinder hat und schon Schwangere vor mir gemobbt und gestresst hat. Ich hatte auch schon meine Problemchen mit ihm, weil meine Kinder krank waren und er nicht verstehen konnte, warum nicht jemand anderes auf meine Kinder aufpassen könnte. Kann er mich zwingen einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben,  wenn ich vermutlich Mitte Februar wieder zurückkehre, wenn keine Übelkeit mehr vorhanden ist. Mit dem Beschäftigungsverbot (4 Stunden /Tag 3x die Woche) sollte ich doch keinen Betrug machen oder etwa doch? Bekommt der Arbeitgeber den Gehalt von der Krankenkasse wieder zurück? Was empfehlen Sie mir zu tun?   Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Übelkeit führt zu einer Krankschreibung, diese geht dem BV vor. Die Rückenschmerzen (da sie im Zusammenhang mit der Arbeit stehen), können zu einem BV führen. Aber aufgepasst, der AG kann Sie versetzen zu einer Tätigkeit, wo Sie sitzen. Wenn Sie wieder VZ arbeiten müssen Sie also auch eine entsprechende Fremdbetreuung für Kind 1 haben. Sie haben ja gegenüber dem AG schon geäußert, dass Sie nur noch TZ arbeiten können, wegen eines BVs wieder auf VZ zu wechseln halte ich für fragwürdig. Liebe Grüße NB


Ani123

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AU geht vor BV. Übelkeit und Rückenschmerzen sind Grund einer AU. Daher wundert es mich, dass sie ab Februar wegen Rückenschmerzen ein BV vom Gynäkologen erwarten. Der richtige Weg wäre, dass sie ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen. Er macht eine Gefährungsbeurteilung. Wenn er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit hat üben sie die aus. Sollte er die nicht haben spricht er ein BV aus (was auch ein Teil-BV sein kann).  Sie sollten Kontakt zur Personalabteilung aufnehmen und besprechen wie es mit dem neuen Vertrag in TZ aussieht. Dieser sollte ab Februar gelten bzw. wenn ihr Arbeitgeber zustimmt nach der einen Woche Urlaub in VZ im Februar. Da sie nicht VZ arbeiten können sollten sie aktiv werden, damit die Änderung in TZ erfolgt. Erfolgt das nicht bis Februar müssen sie VZ arbeiten.  Im BV (auch bei Teil-BV) muss ihr Kind VZ betreut sein, denn ein BV kann zu jederzeit aufgehoben werden. Sollten sie dann wegen fehlender Kinderbetreuung (oder anderen Gründen) nicht VZ arbeiten können kann ihr Arbeitgeber das der Krankenkasse mitteilen. Diese werden prüfen ob das während des BV jemals möglich gewesen wäre. Wenn festgestellt wird, dass das nicht der Fall ist, kann es Konsequenzen für sie haben wie z. B. Rückzahlung des Geldes, fristlose Kündigung, Anzeige wegen Betrug und negative Auswirkungen auf das neue EG.  Den Plan, dass sie auf ein Teil-BV vom Gynäkologen hoffen und das genau zu den Arbeitszeiten wie sie können ist Betrug. Sie möchten VZ bezahlt werden, obwohl sie nur TZ arbeiten können. Zudem kann es sein, dass die Krankenkasse prüft, warum nach einer AU direkt ein BV folgt.  Achten sie darauf, dass die AU schwangerschaftsbedingt ist, damit das beim EG ausgeklammert wird. Sonst fließt es ab dem Krankengeld mit 0 € in die Berechnung ein. 


85kathali

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Du solltest bei all dem auch überlegen, was du tust, falls die Schwangerschaft nicht gut weiterverläuft. Das wünsche ich dir natürlich absolut nicht, kann ja aber gerade am Anfang noch passieren, v.a. falls die Spirale nicht gezogen werden konnte.   


Bure

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Guten Tag Frau RAin Bader,   danke für Ihre Antwort. Ich habe mittlerweile meinen Chef angerufen und um einen Telefontermin gebeten. Ich konnte meinen Vertrag von Vollzeit auf 30 Std/Woche ändern. Dies habe ich nach langer Überlegung so angestrebt. Meine meisten Urlaubstage habe ich vor den Mutterschutz gelegt und die ersten 2 Wochen im Februar.  Ich muss daher nur bis Ende Mai arbeiten. Die Spirale saß beim ersten Frauenarztterlin so tief, dass sie einfach rausgezogen werden konnte. Es ist aus noch anderen Gründen eine Risikoschwangerschaft. Daher steht beim nächsten FA-Termin schon relativ fest, dass ich ein Teil-BV erhalte. Wie sich dieser gestalten wird, werde ich dann sehen. Im großen und ganzen bin ich zufrieden damit, wenn ich ein paar Stunden in der Woche arbeiten kann. Im Übrigen wäre eine Frembetreuung meiner Kinder im Falle einer Vollzeit sichergestellt gewesen. Danke für ihr Feedback!!


Bure

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Danke für die Sorgen. Die Spirale wurde beim ersten Termin gezogen,  sie lag sehr tief. Also wohl fast draußen. Danke für dein Feedback!


Bure

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Danke für ausführliche Erklärung. Ich hab Änderungen in die Wege geleitet.  Steht als Antwort bei der Frau RAin. Schönen Tag!


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