Hallo zusammen, die Frage richtet sich auch gerne an alle, die eine Antwort wissen. Es ist ja so, dass während EZ und EG ein Teilzeitanspruch besteht (15-30h). Wenn ich mich jetzt individuell einige mit dem Arbeitgeber, dass ich nur 10 h mache, geht das einfach im Rahmen der EZ oder muss ich dann formell noch etwas machen? Würde ja auch noch EG+ bekommen. 1. Kann ich das nach mündlicher Vereinbarung einfach so machen, oder muss das schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbaren? 2. Normal soll man ja seinen Vertrag nicht ändern. Wenn der Arbeitgeber nun sagt, wir machen einen Zusatzvertrag der sagt 'für x Monate arbeitet Frau y 10 Stunden, danach tritt der alte Vertrag in Kraft' wäre das aber ok oder? 3. Die Elterngeldstelle hat nichts damit zu tun, wie mein Vertrag ist oder? Die gucken nur, wieviel Geld ich am Ende bekomme? Danke im voraus!
Mitglied inaktiv - 21.01.2018, 14:01