Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich momentan in EZ bei meinem AG und möchte dort gerne in TZ während der EZ arbeiten. Mir liegt ein TZ Vertrag vor, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich diesen so unterschreiben soll, ohne mir Nachteile im Bezug auf Mutterschaftsgeld/Arbeitgeberzuschuss bei einer möglichen weiteren SSW einzuholen. Kurz zu meiner Situation 1. gültiger Vertrag(unbefristet) bei AG: beschäftigt ab 07/19 bis 08/20 in TZ, anschließend ab 9/20 Vollzeit 2. Geburt Kind und Beantragung EZ ab 03/20 bis 03/22 (habe also noch nicht in VZ bei dem AG gearbeitet!) 3. Geplant ab 05/21 Arbeit in TZ während der Elternzeit Formulierung in der Vertragsänderung: "Zwischen AG und AN wird hiermit ab 10.5.21 befristet während Elternzeit bis 9.3.22 folgende Vereinbarung getroffen: [...] wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden[...]" Wie sieht es jetzt aus, wenn ich während der TZ wieder schwanger werden würde und die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden würde. Wird der AGzuschuss nach dem TZ oder dem VZ Vertrag berechnet? Auf welchen Paragraphen kann ich mich hier berufen? Muss ich bei der Formulierung im TZ während der EZ Vertrag etwas beachten (hier steht ja ein absolutes Enddatum- würde dann der TZVertrag auch weiterlaufen wenn die EZ vorzeitig beendet werden würde) ? Vielen Dank!
von Steja am 25.03.2021, 22:03