Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vertrag

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Firma bietet mir nach der Elternzeit einen Vollzeitjob an. Teilzeit wäre ungern möglich. Nun habe ich eine Teilzeit-Aufstellung geschickt, wie ich zeitlich kann und dies wurde nun aus betrieblichen Gründen (nicht mit meiner Arbeitsposition machbar) abgelehnt. Nun möchte die Firma, das ich kündige, da hätte ich mit dem Arbeitsamt auch keine Probleme, denn Sperre gibt es nicht, da ich keine Kinderbetreuung habe. Ich möchte aber nicht selber kündigen. Schaut schlecht für meinen Lebenslauf aus. Muss mir hier denn nicht nun der AG kündigen? Oder einen Aufhebungsvertrag machen? Dankeschön!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG hat ja keinen Grund zum kündigen. Sie bekommen im übrigen kein volles ARbGeld I, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Eben evtl. anteilig Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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selbst kündigen schlecht für den lebenslauf????


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