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Hallo Frau Bader, mein AG will mich nach Bekanntwerden meiner Schwangerschaft nicht mehr fest einstellen, sondern mich 40h/ Monat für max. 400 Euro beschäftigen. Dafür möchte er mir nicht bis Ende Mai (dann beginnt Mutterschutz) sondern bis Oktober Lohn zahlen. Wie kann ich sicher gehen, das die Zahlung des Lohnes auch während des Mutterschutzes und in der Erziehungszeit fortläuft? Nur mit einem befristetem Vertrag is ja die Zahlung noch lange nicht gewährleistet, er muss ja dann nur sagen ich bin ja nicht arbeiten und kann so kein Geld bekommen. Dankeschön Anja
Hallo, bei einem 400er hat man eigentlich keinen Anspruch auf WEiterzahlung. Wenn er es freiwillig machen will, würde ish es bschriftlich machen. Wegen dem Beweis. Gruß, NB
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Hallo, ich habe ein Jobangebot für einen Minijob im kaufmännischen Bereich als Home-Office. Ich habe jetzt ein paar Stunden gearbeitet und mein "zukünftiger" AG möchte so verfahren, dass ich einen Stundenlohn bekomme und auch nur für die geleisteten Stunden bezahlt werde. D.h. wenn ich krank bin oder mal nicht arbeiten kann, dann bekomme ich auch ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und plane im zweiten Jahr der Elternzeit (ohne Elterngeldbezug) auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber zu arbeiten. Das wurde im gegenseitigen Einvernehmen besprochen und geklärt. Nun erreichte mich heute eine Vertragsänderung des bestehenden Vertrages - mei ...
Hallo Frau Bader, eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
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Liebe Frau Bader, mein Freund möchte nach der Geburt sowie ab dem 9. Lebensmonat unseres Kindes Elternzeit nehmen. Der Antrag muss ja 7 Wochen vor Geburt beim AG eingereicht werden. Sein Vertrag ist aber bis ca. 5 Lebensmonat des Kindes befristet, kann zwar verlängert werden, aber das steht noch nicht fest. Muss er jetzt schon den Bindungszeitr ...
Liebe Frau Bader, uns wurden im Zuge des Wechels von Krippe in die Kita die Bereuungszeiten gekürzt auf 20 Stunden pro Woche obwohl wir beide in Vollzeit arbeiten. Laut Satzung kann ein Vertrag gekündigt werden, wenn ein Kind besondere Bedarfe hat, die von der Kta nicht gedeckt werden können. Grund für die Kündigung ist, dass unser Sohn sche ...
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