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Hallo Frau Bader, mein AG will mich nach Bekanntwerden meiner Schwangerschaft nicht mehr fest einstellen, sondern mich 40h/ Monat für max. 400 Euro beschäftigen. Dafür möchte er mir nicht bis Ende Mai (dann beginnt Mutterschutz) sondern bis Oktober Lohn zahlen. Wie kann ich sicher gehen, das die Zahlung des Lohnes auch während des Mutterschutzes und in der Erziehungszeit fortläuft? Nur mit einem befristetem Vertrag is ja die Zahlung noch lange nicht gewährleistet, er muss ja dann nur sagen ich bin ja nicht arbeiten und kann so kein Geld bekommen. Dankeschön Anja
Hallo, bei einem 400er hat man eigentlich keinen Anspruch auf WEiterzahlung. Wenn er es freiwillig machen will, würde ish es bschriftlich machen. Wegen dem Beweis. Gruß, NB
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Hallo, ich habe ein Jobangebot für einen Minijob im kaufmännischen Bereich als Home-Office. Ich habe jetzt ein paar Stunden gearbeitet und mein "zukünftiger" AG möchte so verfahren, dass ich einen Stundenlohn bekomme und auch nur für die geleisteten Stunden bezahlt werde. D.h. wenn ich krank bin oder mal nicht arbeiten kann, dann bekomme ich auch ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und plane im zweiten Jahr der Elternzeit (ohne Elterngeldbezug) auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber zu arbeiten. Das wurde im gegenseitigen Einvernehmen besprochen und geklärt. Nun erreichte mich heute eine Vertragsänderung des bestehenden Vertrages - mei ...
Guten Tag Frau Bader, uns wurde der heute der Kitavertrag zum Ende der Krippenzeit gekündigt. Berufen hat man sich auf folgenden Absatz in der Satzung: "Kündigung durch Träger: Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn: 4. das Kind auf Grund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährd ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber bis 12/2026 und übe zusätzlich einen Minijob auf 530-Euro-Basis bei einem anderen Arbeitgeber aus. In diesem Zusammenhang hätte ich zwei rechtliche Fragen, bei denen ich sehr dankbar für Ihre Einschätzung wäre: Beschäftigungsverbot im Minijo ...
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Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
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