Philine
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und plane im zweiten Jahr der Elternzeit (ohne Elterngeldbezug) auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber zu arbeiten. Das wurde im gegenseitigen Einvernehmen besprochen und geklärt. Nun erreichte mich heute eine Vertragsänderung des bestehenden Vertrages - meine 19,25 Stunden sollen auf 4 Stunden reduziert werden. Ich bin total irritiert,weil ich dachte, dass mein bestehender Vertrag ruht und ich einen separaten, für die verbleibende Elternzeit befristeten Vertrag über die geringfügige Beschäftigung erhalte. Ich kann doch unmöglich diese Vertragsänderung unterschreiben, oder? Gibt es noch etwas Wichtiges zu bedenken? Vielen lieben Dank für Ihre Mühe. Mit vielen Grüßen, Philine
Hallo, das ist in der Tat unmöglich. Das ist eine Vertragsänderung des Hauptvertrages und wird nicht am Ende der Elternzeit rückgängig gemacht. Normalerweise wird ein Zusatzvertrag geschrieben. Liebe Grüße NB
peekaboo
... mir wurde damals gesagt, dass darauf stehen soll dass dieser für die Zeit der Elternzeit befristet ist und danach der alte Vertrag "auflebt"
cube
Nicht unterschreiben. Eine Vertragsänderung mit Bezug auf den Hauptvertrag hieße, dass du dein alter Vertrag hinfällig ist. Es sollte ganz klar definiert sein, dass sich diese Änderung nur auf die Elternzeit bezieht. IdR gibt es dann eine Zusatzvereinbarung zum Hauptvertrag. Das mag auch nur ein Versehen des AG´sein, aber ich würde das so nicht unterschreiben und da noch mal Rücksprache halten.
Felica
Auf keinen Fall so unterschreiben. Dde Hauptvertrag darf wenn, lediglich einen Hinweis enthalten das es sich um auf die EZ befristete Änderung gibt. Rechtlich sauber wäre aber ein eigener neuer Vertrag der auf die EZ befristet ist.
Philine
Super, vielen Dank euch. Genau diese Gedanken hatte ich auch. Beiliegend gab es ein mehrseitiges Formular zum Ausfüllen für die geringfügige Beschäftigung. Das kann ich aber schon ausfüllen? Sofern ich einen separaten Vertrag überhaupt bekomme. Hoffentlich lässt sich das regeln.
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