Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertrag Minijob Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Vertrag Minijob Elternzeit

Philine

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und plane im zweiten Jahr der Elternzeit (ohne Elterngeldbezug) auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber zu arbeiten. Das wurde im gegenseitigen Einvernehmen besprochen und geklärt. Nun erreichte mich heute eine Vertragsänderung des bestehenden Vertrages - meine 19,25 Stunden sollen auf 4 Stunden reduziert werden. Ich bin total irritiert,weil ich dachte, dass mein bestehender Vertrag ruht und ich einen separaten, für die verbleibende Elternzeit befristeten Vertrag über die geringfügige Beschäftigung erhalte. Ich kann doch unmöglich diese Vertragsänderung unterschreiben, oder? Gibt es noch etwas Wichtiges zu bedenken? Vielen lieben Dank für Ihre Mühe. Mit vielen Grüßen, Philine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das ist in der Tat unmöglich. Das ist eine Vertragsänderung des Hauptvertrages und wird nicht am Ende der Elternzeit rückgängig gemacht. Normalerweise wird ein Zusatzvertrag geschrieben. Liebe Grüße NB


peekaboo

Beitrag melden

... mir wurde damals gesagt, dass darauf stehen soll dass dieser für die Zeit der Elternzeit befristet ist und danach der alte Vertrag "auflebt"


cube

Beitrag melden

Nicht unterschreiben. Eine Vertragsänderung mit Bezug auf den Hauptvertrag hieße, dass du dein alter Vertrag hinfällig ist. Es sollte ganz klar definiert sein, dass sich diese Änderung nur auf die Elternzeit bezieht. IdR gibt es dann eine Zusatzvereinbarung zum Hauptvertrag. Das mag auch nur ein Versehen des AG´sein, aber ich würde das so nicht unterschreiben und da noch mal Rücksprache halten.


Felica

Beitrag melden

Auf keinen Fall so unterschreiben. Dde Hauptvertrag darf wenn, lediglich einen Hinweis enthalten das es sich um auf die EZ befristete Änderung gibt. Rechtlich sauber wäre aber ein eigener neuer Vertrag der auf die EZ befristet ist.


Philine

Beitrag melden

Super, vielen Dank euch. Genau diese Gedanken hatte ich auch. Beiliegend gab es ein mehrseitiges Formular zum Ausfüllen für die geringfügige Beschäftigung. Das kann ich aber schon ausfüllen? Sofern ich einen separaten Vertrag überhaupt bekomme. Hoffentlich lässt sich das regeln.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, mein Entbindungstermin ist der 19.10.2022. Mein befristeter Vertrag (2 Jahre) endet zum 31.03.2023. Beide Seiten wünschen keine Verlängerung. Nach meinem Mutterschutz möchte ich Elternzeit nehmen - voraussichtlich 2 Jahre, wobei ich im 2. Jahr in Teilzeit anfangen möchte, wieder zu arbeiten (einen neuen Arbeitgeber habe ich noch n ...

Guten Tag Frau Bader, mein Entbindungstermin ist der 19.10.2022. Mein befristeter Vertrag (2 Jahre) endet zum 31.03.2023. Beide Seiten wünschen keine Verlängerung. Nach meinem Mutterschutz möchte ich Elternzeit nehmen - voraussichtlich 2 Jahre, wobei ich im 2. Jahr in Teilzeit anfangen möchte, wieder zu arbeiten (einen neuen Arbeitgeber habe ...

Hallo, Ich bin Psychotherapeutin in Ausbildung und habe im Rahmen der Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag („Praktikumsvertrag“) in einer Psychiatrie für 1 Jahr vom 1.1.-31.12.2023 . Ich bekomme aber im Dezember ein Kind und würde zu Beginn des Vertrags direkt in Elternzeit gehen. Mein Plan wäre, die Elternzeit länger als ein Jahr zu nehme ...

Guten Tag :) Mein befristeter Vertrag läuft dieses Jahr im Juli aus und ich habe bis Oktober 2023 Elternzeit beantragt. Nun ist meine Frage: Wird das Elterngeld weitergezahlt bis Oktober oder werden die Zahlungen mit Auslaufen des Vertrages eingestellt? Wie wären die nächsten Schritte? Mit freundlichen Grüßen

Hallo, ich hab von meinem AG für die Zeit, die ich in Elternzeit dort in Teilzeit arbeite, einen separaten Vertrag bekommen, indem steht, wie viel ich da verdiene für wie viele Stunden. Ich arbeite von Lebensmonat 8 bis 14. nun steht da zum Thema Pause das Übliche, per Mail habe ich jedoch eine Info, wie wir das Thema Stillen regeln. Davon steht ...

Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell in der 19. SSW. Der errechnete ET ist der 19.02.2024. Mein aktueller Vertrag ist zeitlich befristet bis zum 31.05.2025. Ich würde gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen, frage mich jedoch ob ich diese auch für 2 Jahre beantragen kann, wenn mein Vertrag nach Geburt nur noch 15 Monate läuft? Vielen herzlichen Dank im ...

Hallo Frau Bader, ich habe Teilzeit in Elternzeit beantragt. Jetzt habe ich statt einer Zusatzvereinbarung für Teilzeit in Elternzeit einen neuen Vertrag auf die reduzierten Stunden zur Unterschrift erhalten, der allerdings nicht befristet ist. Zudem wird hier geschrieben, dass mein alter Vertrag (vor der Elternzeit) damit aufgehoben und ersetzt ...

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich gerade in der Elternzeit mit unserem zweiten Kind (nun 10m alt). Heute habe ich bemerkt, dass mir beim Beantragen des EGs und der Elternzeit ein Fehler unterlaufen ist. Ich habe angegeben, dass mein AV unbefristet sei (so wie bei der ersten ss, damals anderer AG), nun ist dem aber gar nicht so und mein Vertrag ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin an einer Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Haushalt) angestellt. Befristet läuft der Vertrag am 30.09.2024 aus. Ich gehe am 26.09.2024 in den Mutterschutz. Mir wurde nun überall her gesagt, mein Vertrag verlängere sich gem. des WissZeitVG um die Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit, ohne das ein ...

Hallo,  bei mir ist es so, dass ich mit dem zweiten Kind schwanger werden möchte. In der ersten Schwangerschaft wurde ich schon in ein Beschäftigungsverbot geschickt vom AG. Ich gehe davon aus, dass es wieder so sein wird. Allerdings bezieht sich die Frage auf beide Varianten (BV/kein BV). Wenn eine Schwangerschaft zum geplanten Zeitpunkt ei ...