Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe für die Elternzeit Teilzeit (20 Stunden) beantragt und jetzt das Schriftstück von meinem AG erhalten. A: ist da kein Wort von Elternzeit drin, nur, dass ab März 20 Stunden Teilzeit beginnt, aber nicht, wann sie endet B: steht da, dass Überstunden, Mehr-und Sonntagsarbeit etc. in vollem Umfang mit dem Gehalt abgegolten ist. Wozu mache ich denn dann Teilzeit, wenn ich zu unendgeldlicher Mehrarbeit verpflichtet bin? Ist der Vertrag korrekt? Oder muß ich meinen AG auf bestimmte Dinge noch hinweisen? Jeanny
Liebe Jeanny, wenn es aus dem Vertrag nicht hervorgeht, ist es gefährlich. Passen Sie auf, dass Sie keine Vertragsänderung vornehmen. Die Gummibandregelung mit den Überstunden würde ich nicht unterschreiben. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und alle Mitarbeiter sind schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr. Anfang August endet meine Elternzeit. Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat – ...
Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte. Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...
Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit nach Geburt meiner Tochter in Elternzeit für insgesamt 3 Jahre. Dem Arbeitgeber habe ich vor der Elternzeit schon mündlich mitgeteilt dass ich nach einem Jahr wieder in TZ mit 25h pro Woche einsteigen möchte. Vor der Elternzeit war ich vertraglich als Teamleiter eingestellt. Nun haben meine Chefs mir s ...
Hallo, Ich bin noch bis Mitte Oktober in Elternzeit und habe evtl eine neue Stelle in Aussicht. Ich würde gerne ab September wieder anfangen zu arbeiten und würde meine jetzige Stelle zu Ende August eigentlich gerne kündigen. Jetzt habe ich in den Unterlagen gesehen, dass ich das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Mo ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist: Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Geh ...
Ich plane ab dem 9. Lebensmonat meines Kindes ein Kleingewerbe anzumelden. Ich bekomme bis 13.11.24 Elterngeld (12 Monate). Welche Nachweise muss ich dann erbringen. Die Lohnsteuer wird dann ja erst im Januar gemacht und da fallen ja der halbe November und Dezember noch dazu ( wo ich nochmal mehr verdienen werde)
Guten Tag, wir haben 3 Fragen. Zu uns, Basiselterngeld 1 Jahr und unser Sohn ist 9 Monate alt. Vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit beschäftigt. Nun läuft die Elternzeit im Dezember aus und wir überlegen, die Elternzeit zu verlängern. Zudem haben wir den Wunsch ein weiteres Kind zu bekommen und da ist uns wichtig, dass der Altersuntersch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit der Geburt meines Sohnes am 20.12.21 noch bis zum 19.12.24 in Elternzeit. Meinem Arbeitgeber habe ich bereits mitgeteilt, dass ich nach der Elternzeit nicht wieder in den alten Beruf zurückkehren werde. Ich habe nun das Angebot, ab Ende Oktober als Vertretungslehrerin zu arbeiten (ohne feste ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe 1,5 Jahre Elternzeit, jedoch bekomme ich "nur" im ersten Jahr Elterngeld, da ich geplant habe, im letzten halben Jahr Elternzeit wieder langsam in meinen Beruf einzusteigen. Jetzt zu meiner Frage: Lohnt sich hier dann nur die Ausübung eines Minijobs oder kann auch etwas mehr gearbeitet werden (10-15 Stunden pro Wo ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich möchte nach der Geburt ca. Nach 3 Monaten in meinem Job einen Minijob wieder beginnen. Da dieser auf das Elterngeld angerechnet wird bleibt davon nur wenig übrig und daher dachte ich, wenn mein AG dann für meinen älteren Sohn den Kita Zuschuss wieder bezahlt hätte ich diesen voll da dies Steuerfrei ist und nicht ang ...