Liebe Frau Bader, ich habe für die Elternzeit Teilzeit (20 Stunden) beantragt und jetzt das Schriftstück von meinem AG erhalten. A: ist da kein Wort von Elternzeit drin, nur, dass ab März 20 Stunden Teilzeit beginnt, aber nicht, wann sie endet B: steht da, dass Überstunden, Mehr-und Sonntagsarbeit etc. in vollem Umfang mit dem Gehalt abgegolten ist. Wozu mache ich denn dann Teilzeit, wenn ich zu unendgeldlicher Mehrarbeit verpflichtet bin? Ist der Vertrag korrekt? Oder muß ich meinen AG auf bestimmte Dinge noch hinweisen? Jeanny
Mitglied inaktiv - 07.12.2001, 08:21