volker2108
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn (5;5 Jahre) besucht eine Kindertagesstätte in unserem brandenburgischen Städtchen. Zum einen gibt es den Vertrag mit dem Träger, der Stadt, welchem auch der Betreuungsanspruch von wöchentlich 40 Stunden beigelegt ist. Zum zweiten war ein Vertrag mit der Kita selbst zu unterschreiben, bei welchem der reguläre Aufenthalt meines Kindes in der Einrichtung selbst festgehalten wurde (täglich 9:00 bis 17:00 Uhr). Meiner Rechtsauffassung nach sind die zeitlichen Angaben des zuletzt benannten Vertrages lediglich Richtwerte. Bindend ist lediglich die maximale wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden. Somit sollte es unproblematisch sein, wenn er an einem Tag mal bis 17:30 Uhr vor Ort ist, an einem anderen dafür aber bspw. schon um 16:00 Uhr abgeholt wird. Sehe ich das richtig? LG, Volker Reichert
Hallo, das sehe ich anders. Sie haben ein Zeitfenster von 40 Std. Davon nehmen Sie lt. Vertrag mit dem KiGa die dort vereinbarten Stunden in Anspruch Liebe Grüße NB
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