Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertrag läuft in Elternzeit aus

Frage: Vertrag läuft in Elternzeit aus

Tantetilly2021

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Guten Tag Frau Bader, Ich habe gerade einen neuen Job begonnen dieser ist auf ein Jahr Befristet. Nun habe ich festgestellt dass ich schwanger bin. Das bedeutet mein Vertrag läuft in der Elternzeit aus, sollte ich nicht übernommen werden bekomme ich, wenn ich mich früh genug arbeitslos melde für die restliche Elternzeit Arbeitslosengeld 1? Oder weiterhin Elterngeld ? Und wie wird das Gehalt bei einem BV berechnet, wenn man eine neue Stelle angetreten hat? Vielen Dank im Voraus, Tilly


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag läuft aus und damit endet auch die Elternzeit. Arbeitslosengeld 1 bekommen Sie in der Elternzeit nicht, denn Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Sie bekommen weiter Elterngeld. Sie sind während des Bezuges von Elterngeld weiter beitragsfrei krankenversichert. Nach der Elternzeit können Sie sich, je nach Umfang der möglichen Arbeitszeit, arbeitssuchend melden. In einem Beschäftigungsverbot bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB


mellomania

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elterngeld erhälst du ein jahr oder zwei. kommt darauf an wie du dich entscheidest. arbeitslosengeld erhälst du nur dann, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. deine elternzeit endet mit ende des vertrags da du ohne arbeitgeber keine elternzeit hast. du kannst dem amt aber sagen, dass du hausfrau mit elterngeldbezug bist bzw. danach, wenn du weiterhin daheim bleiben möchtest, hausfrau bist. dein kind hat einen anspruch auf betreuung ab dem 1. lebensjahr. aber nur wenn du es tatsächlich betreuen lässt und dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst, hast du auch anspruch auf arbeitslosengeld. in einem bv erhälst du das weiter, was du ohne bv erhälst. wenn es denn ausgesprochen wird. der AG muss im rahmen einer gefährdungsbeurteilung prüfen, ob ersatztätigkeiten geboten werden können, sollte deine arbeit nicht den mutterschutzrichtlinien entsprechen.


Tantetilly2021

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Vielen Dank für die schnelle Antwort ! Das heißt, wenn ich ein Jahr Elternzeit beantrage bekomme ich auch für ein Jahr Elterngeld auch wenn mein Arbeitsvertrag in der EZ ausläuft? Danke


Suomi

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Das Elterngeld bekommst Du auch wenn der Vertrag ausläuft.


MamaausM

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Dein Anspruch auf Elterngeld ändert sich durch das auslaufen vom Vertrag nicht. Darüber bist du auch beitragsfrei versichert.


mellomania

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du kannst nur solange elternzeit melden wie dein vertrag läuft. da du ohne arbeitgeber keine elternzeit hast, sondern hausfrau bist. elterngeld kannst du entweder ein jahr beantragen oder gesplittet auf zwei jahre.


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