Quenn
Liebe Frau Bader, Ich hab Ende März letztes Jahr meine Tochter bekommen und bei meinem Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit beantragt, was auch genehmigt wurde. Ich bin dort seit 3 Jahren beschäftigt, jedoch förderbedingt immer von Jahr zu Jahr. Also endete mein Arbeitsvertrag zum 31.12.2017. Da das Projekt weiter gefördert wird und meine Elternzeitvertretung noch auf der Stelle ist, dachte ich, der Vertrag verlängert sich automatisch. Auch bin ich davon ausgegangen, dass ich in Elternzeit nicht gekündigt werden darf. Da wir bisher keinen Kitaplatz haben, wollte ich meine Elternzeit verlängern. Mein AG teilte mir darauf hin mit, dass ich keinen Arbeitsvertrag mehr hab und es derzeit auch keine Option gibt. Kann ich nun ALG 1 beantragen? Meine Mutter und mein Partner können die Betreuung meiner Tochter übernehmen, so dass ich den Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehe. Allerdings suche ich etwas in Teilzeit. Muss ich mit einer Sperre rechnen? Meine Elterngeld endet bereits diesen Monat. Viele Dank Quenn
Hallo, in der Elternzeit kann der Vertrag auslaufen. Man hat auch grundsätzlich keinen Anspruch auf Verlängerung. Ob das jetzt in Ihrem Fall anders ist, weil die Befristung begründet wird mit der Förderung und die Förderung weiter besteht, kann ich auf die Ferne nicht sagen. Liebe Grüße NB
mellomania
du darfst in der elternzeit nicht gekündigt werden das ist richtig. wurdest du aber ja nicht, sondern dein vertrag lief aus. is ne shit situation, da du damit gerechnet hast dass das weiterläuft aber mit vertragsende endet auch deine elternzeit. melde dich schleunigst beim amt. ob und wie du eine sperre zu befürchten hast, weiß ich leider nicht. aber danyshope vielleicht wenn sie antwortet bzw. die andren
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