Kunderella
Sehr geehrte Frau Bader, mich würde interessieren, ob es zulässig ist, wenn der AG (Schule) die Arbeitszeit seines Angestellten entgegen dessen Wunsch und familiären Belangen (1-jähriges Kind, nur vormittags in der Kinderkrippe) nach den Anforderungen des Stundenplanes (= wichtige betriebliche Gründe?)ausrichten darf (Ganztagesschule bis 16.45h) , auch wenn das für den AN bedeuten würde, dass er dann finanzielle Probleme hat, da er nur in wesentlich geringerem Umfang als gewünscht oder gar nicht arbeiten kann und wenn es kinderlose Angestellte gibt, die nachmittags eingesetzt werden könnten und TZ-Beschäftigte mit Zweitstelle, deren Arbeitszeiten beim jeweils anderen AG berücksichtigt werden. Wäre es sinnvoll, dennoch den gewünschten Umfang und die gewünschten Arbeitszeiten anzugeben und sich bei Ablehnung dann anwaltschaftliche HIlfe zu suchen oder was würden Sie raten?
Hallo, priv. o öff. Schule? Liebe Grüsse, NB
safrarja
Hallo ! Der Arbeitgeber kann Dich einsetzen wie gebraucht ohne Rücksicht auf Deine privaten Belange ! lg
Lina_100
Hallo, nein das stimmt so nicht. Maßgeblich ist das vereinbarte Arbeitzeitmodell, da müsste man erstmal in den Tarifvertrag, eine Betreibsvereinbarung oder ähnliche Regelungen im öffentlichen Dienst schauen. Dann müssen immerhin betriebliche Gründe vorleigen, d. h. die Gründe des AG müssen rational nachvollziehbar sein. Sind andere AN da, die nachmittags arbeiten können und wäre nur Vormittags mit den tariflichen oder betrieblichen Regelungen vereinbar kann der AG das nicht so ohne weiteres ablehnen. Schriftlich geltend machen würde ich den Wunsch auf jeden Fall, nach Ablehnung kann man dann immer noch in Ruhe die Tragfähigkeit der Begründung prüfen. Liebe Grüße
safrarja
oh öffentlicher Dienst hab ich nicht bedacht - da ist die Regelung ja individuell ,stimmt !
Kunderella
Private.
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