Kunderella
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zur Zeit in EZ und wollte ab Juni diesen Jahres wieder in TZ beschäftigt werden, was dem AG auch angekündigt wurde. Ich arbeite an einer privaten Ganztagesschule in Hessen mit regelmäßigen Unterrichtszeiten auch am Nachmittag. Aus Gründen der Kinderbetreuung meiner 3 Kinder dürfte meine tägliche Arbeitszeit zwischen 8-13h liegen, d.h. die letzten vier Schulstunden am Nachmittag könnte ich nicht abdecken. Auch dies war vor BEginn der EZ angekündigt. Grundsätzlich kann ich 4 verschiedene Fächer unterrichten. Meine Chefin sagt nun, sie könne sich nicht darauf festlegen, mich mit der gewünschten Stundenzahl ausschließlich vormittags einzusetzen, insbesondere deswegen, weil sie mich nur in dem einen der vier Fächer einsetzen wollte, das üblicherweise ganztags durchgängig in einer Klasse unterrichtet wird. Sie sagt, wenn ich auf diese Arbeitszeitverteilung beharrte müsste ich wesentlich weniger Stunden in Kauf nehmen bzw. es könnte passieren, dass es gar keine Möglichkeit gäbe, mich in Teilzeit zu beschäftigen. Kann ein Chef den BEschäftigten mit dieser Begründung dazu zwingen, wesentlich weniger Stunden abzuleisten, als er möchte bzw. der Arbeitsstelle ganz fern zu bleiben und nicht zu arbeiten? Kann er den Beschäftigten zwingen, sich auf eine Stundenanzahl UNABHÄNGIG von der Verteilung festzulegen? Das Argument war, dass der Ersatzkraft ein verbindliches Vertragsangebot für die Reststunden gemacht werden müsse. Gibt es diesbezüglich relevante Gerichtsurteile? Danke!
Hallo, der AG muss betribliche Gründe nennen, die nachvollziehbar sind. Ob das hier zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Liebe Grüsse, NB
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