Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verteilung /Arbeitszeit / Teilzeit / Beamtin

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Verteilung /Arbeitszeit / Teilzeit / Beamtin

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, endes des Jahres Endet mein Erziehungsurlaub. Ich bin Beamtin in einer kleinen Gemeinde in BW. Meinem Antrag auf Teilzeit wurde mit Widerwillen stattgegeben. Über die Arbeitszeit wurde nichts erwähnt. Mein Chef hat mir außerdem nahegelegt mich wo anders zu bewerben, da er eine halbe Stelle zu viel hat. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass meine Arbeitszeit vorwiegend Nachmittags sein soll, da vormittags schon zu viele Teilzeitkräfte anwesend sind, und nachmittags keine Teilzeitkraft. Ich habe meinem Dienstherrn daraufhin erklärt, dass das wegen der Erziehung meiner beiden Kinder (3 + 1 Jahr) nicht geht, da mein ältestes Kind vormittags im Kindergarten ist. Nachmittags kümmere ich mich dann um beide Kinder. Für mein jüngstes Kind habe ich eien Betreuung für vormittags. Mein Dienstherr sagt jetzt, dass er die Verteilung der Arbeitszeit so gestalten kann wie er es für nötig hält. Meiner Meinung nach will er mich damit nur "weg ekeln". Ein Personalrat oder eine Frauenvertreterin ist nicht vorhanden. Außerdem habe ich meine Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub rechtzeitig (bei Geburt meines 2. Kindes) angekündigt. Seit dieser Zeit hat es einige Personelle Veränderungen gegeben, bei denen ich leider nicht berücksichtigt wurde und in welche man sehr gut meinen wunsch auf Teilzeit am vormittag einbauen gekonnt hätte, dies aber leider nicht getan hat. Denken Sie, dass ich eine Chance habe, wenn ich auf verwaltungsgerichtlichem Weg gegen diese Sache vorgehe? Vielen Dank im Voraus granventana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn nicht bei Ihnen (je nach Dienstherr) etwas besonderes gilt, hat er Recht). Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, vor nun über einem Jahr hat mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Teilzeitarbeit wegen Kindererziehung genehmigt. Kann ich jetzt im Rahmen des Teilzeitgesetzes ein Verteilung der Arbeitszeit verlangen, in der die Kinderbetreuung gesichert ist? Im vorliegenden Fall muß ich öfter Wochenweise bis 22.00 uhr arbeiten und kann mein Kind nicht bet ...

Sehr geehrte Frau Bader, mich würde interessieren, ob es zulässig ist, wenn der AG (Schule) die Arbeitszeit seines Angestellten entgegen dessen Wunsch und familiären Belangen (1-jähriges Kind, nur vormittags in der Kinderkrippe) nach den Anforderungen des Stundenplanes (= wichtige betriebliche Gründe?)ausrichten darf (Ganztagesschule bis 16.45h) ...

Sehr geehrte Frau Bader, es handelt sich um eine private (staatlich anerkannte) Schule. Die Lehrer sind alle angestellt. Danke für Ihre Antwort.

Sehr geehrte Frau Bader, mich würde interessieren, ob es zulässig ist, wenn der AG (Schule) die Arbeitszeit seines Angestellten entgegen dessen Wunsch und familiären Belangen (1-jähriges Kind, nur vormittags in der Kinderkrippe) nach den Anforderungen des Stundenplanes (= wichtige betriebliche Gründe?)ausrichten darf (Ganztagesschule bis 16.45h) ...

Guten Morgen Frau Bader, im Oktober endet meine Elternzeit und ich beginne wieder zu arbeiten. Zur Zeit verhandele ich mit meinem Arbeitgeber über Umfang und Verteilung der Arbeitsstunden. Nun hat mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach Arbeiten am Vormittag ersteinmal abgelehnt und wünscht, dass ich nachmittags arbeite. Auf Grund der Betreuungsz ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ende des Monats gehe ich in Mutterschutz und möchte vorher meinen Antrag auf Elternteilzeit genehmigt bekommen. Ein Antrag wurde vom Arbeitgeber bereits abgelehnt, weil der Arbeitgeber mit meinem Wunsch nach Verteilung der Arbeitszeit und festen Home Office Tagen (anstatt rotierendem) unzufrieden war. Begründet wurde di ...

Hallo,   Vielen lieben Dank für Ihre Mühe! Ich arbeite 30% und habe im Arbeitsvertrag keine Regelung bzgl. der Arbeitszeit. Ich regle das mit meiner Chefin und meinen Kollegen, bislang war das problemlos möglich. Mündlich würde ich darauf hingewiesen, dass ich mindestens einen Nachmittag arbeiten muss, was ich jede Woche erfülle. Mehr Abs ...

Kurz zu meiner aktuellen Situation: Ich befinde mich bis zum 22.07.24 in Elternzeit, geplant war danach wieder nachts arbeiten zu gehen (Bäckerei)  Nun bin ich ungeplant wieder Schwanger (5. Woche) und werde vorraussichtlich wie beim 1. Kind ein BV bekommen zwecks der Arbeitszeiten. Meine Sorge ist nun, dass der AG mich ab 6 Uhr beschäfti ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage und vielen Dank vorab schon mal für Ihre Antwort   die Vergabe eines Krippen oder Kitaplatzes geht bei uns nach Punkten. Je mehr Punkte man hat, desto mehr Chancen hat man einen Kitaplatz zu bekommen. Zum Beispiel haben Alleinerziehende oder Geschwister Kinder mehr Punkte als zb nur ein Kind. Und ab ei ...

Hallo Frau Bader, Nach Ende der elternezeit gehe ich seit September 24 wieder arbeiten. Vorab wurde telefonisch geklärt wie und zu welchen Zeiten ich wieder komme. Abgemacht war von 8-12:30 da ich ja mittags meine Tochter zuhause betreuen muss/ möchte! Nun verlangt mein Arbeitgeber dass ich flexibel einsetzbar sein muss und soll zusätzlich mitt ...