Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verteilung der Teilzeit in Elternzeit

Frage: Verteilung der Teilzeit in Elternzeit

lindin78

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Hallo Frau Bader. Mein Mann befindet sich derzeit in Elternzeit und möchte nun wieder 30h/Woche arbeiten. In seinem Antrag auf Teilzeit hat er seine Wunschverteilung der Stunden angegeben. Sein Arbeitgeber würde ihn aber gerne flexibler einsetzen, so dass es auch sein kann, dass er in einer Woche mehr als 30h arbeitet, dafür in der nächsten Woche weniger als 30h. Geht das? Gelten die 30h/Woche als Durchschnitt oder ist sind die 30h als fixes Maximum pro Woche zu verstehen? Danke für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier hilft ein Blick ins Gesetz: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein. Liebe Grüße, NB


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