Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versichert während Elternzeit

Frage: Versichert während Elternzeit

Leitalp

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Elternzeit. Ich will im Dezember und nächstes Jahr im April jeweils einen Monat Elternzeit nehmen. Leider liegen in dieser Zeit zwei berufliche Termine die ich sehr gerne wahrnehmen möchte. Nun ist die Frage ob ich als Arbeitnehmer versichert bin, wenn ich während der Elternzeit einen beruflichen Termin wahrnehme? Vielen Dank für Ihre Antwort. Beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, in wie fern? Wenn ein Unfall passiert? Sie sind ja beruflich tätig, also ja. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich, wenn während der Elternzeit der befristete Arbeitsvertrag endete und zum Ende der Elternzeit aufgrund einer erneuten Schwangerschaft und deren Begleiterscheinungen eine Arbeitsunfähigkeit besteht? Bekommt man dann von der Krankenkasse im direkten Anschluss an die Elternzeit ggf. Krankengeld? Eine ...

Liebe Frau Bader, ich versuche schon länger in Erfahrung zu bringen, -ob ich während der Elternzeit beitragspflichtig bin wenn mein Mann und ich beide freiwillig Krankenversichert sind, oder ob ich monatlich ca. 180€ zahlen, muss. - Wenn man im Jahr weniger Einkommen als monatlich 435€ hat, dann wäre ich beitragsfrei, außer in der Zeit, die wi ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...

Hallo Frau Bader,   ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen.  habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren.  Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin:  1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob  2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt")    Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...

Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024).  Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt.  Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...