Raupe2012
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich gerade in meinem 3. Jahr Elternzeit und arbeite Teilzeit, 20h pro Woche an 4 Tagen. Mein Arbeitgeber führt derzeit eine Umstrukturierung durch und möchte mich nun in einer anderen Niederlassung unterbringen (gleicher Job). Dadurch ergibt sich für mich ein Fahrtweg von mind. 45 min pro Weg (+ hohe Staugefahr) anstelle von derzeit 20 min. Dadurch wird für mich die Fahrerei im Verhältnis zur Arbeitszeit unverhältnismäßig. Von Homeoffice ist er nicht begeistert. In meinem Arbeitsvertrag (damals noch 40h Vollzeit) steht leider drin: "Wir behalten uns vor, Sie im Rahmen Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten auch mit anderen Tätigkeiten zu betrauen und/oder Sie entsprechend Ihrer Qualifikation in einem anderen Bereich einzusetzen. Damit können sich auch die Lage der Arbeitszeit und deren Einsatzort ändern." Darf er das einfach so festlegen oder bin ich in meiner Situation (Teilzeit und Elternzeit) durch das BEEG oder ein andere Gesetz besonders geschützt? Vielen Dank für Ihre Antwort!!! Freundliche Grüße
Hallo, wenn es im Vertrag steht darf er es. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, es steht doch in Deinem Vertrag und der zählt. 45 Minuten ist nichts ungewöhnliches. Vielleicht kannst Du Deine Zeiten ändern auf 2x7 und 1x 6 Stunden, dann sind es nur 3 Tage. Oder die Hälfte Homeoffice. Nicht begeistert heißt ja nicht abgelehnt oder ?
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