Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verschwiegenes uneheliches Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verschwiegenes uneheliches Kind

Sofie07

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Sehr geehrte Frau Bader, 2001 lernte ich meinen Ehemann kennen. Seit 02/18 sind wir getrennt, hatten aber bis 10/18 gemeinsame Konten. Kurz nach unserem Kennenlernen sagte er mir, seine Ex-Freundin behauptet, der Vater ihres Kindes zu sein, der gerichtliche Vaterschaftstest war angeblich negativ. Ich war 19 Jahre alt, vertraute. Vor 3 Jahren bekam ich eine SMS, die an ihn gerichtet war, ob er seiner Frau jemals von seinem Sohn erzählt hat. Es wurde auch für Barzahlungen bzgl. des Unterhalts gedankt. Bei dem folgenden Gespräch beteuerte er, er habe keine weiteren Kinder. Heute sah ich einen Brief vom Bafög-Amt. Der Antrag - ausgefüllt von meinem Noch-Ehemann, angegeben 3 Kinder (unsere gemeinsamen und das oben erwähnte). Somit sehe ich es als gegeben, dass es sehr wohl sein Sohn ist... Das Gespräch dazu steht noch aus. Laut meiner eigenen Recherchen könnte ich nun wegen arglistiger Täuschung die Ehe annullieren lassen. Was bedeutet das konkret? Des weiteren gingen diese Unterhaltszahlungen monatlich ohne mein Wissen von unserem gemeinsamen Verdienst ab. Habe ich da Anspruch auf Schadenersatz, Ausgleich o.ä.? Ich danke Ihnen recht herzlich!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in 20 Jahren Tätigkeit habe ich noch keine Annullierung gehabt. Wenn es theoretisch auch ein Grund nach § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist (vgl. Nrnbg, FamRZ 65,213), braucht es weitere Voraussetzungen. ZB müssen Sie beweisen, dass dieses Verschweigen kausal gewesen wäre, ihn nicht zu heiraten. Und dann müssen Sie für sich abwägen, ob es überhaupt sinnvoll ist. Sie kommen evtl. um das Trennungsjahr herum (aber das wird sich wegen der Beweise auch ziehen) aber es stellt sich die Frage, ob es für Sie nicht besser ist, wenn der Versorgungsausgleich und der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Mal ganz abgesehen von Unterhaltsansprüchen, die Sie ohne Ehe für sich nicht haben. Um das beurteilen zu können., müsste man die genauen Umstände kennen. Liebe Grüße NB


bellis123

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Ich fürchte, in so einem Fall müsstest du nachweisen können, dass du ihn mit Kind sonst nicht geheiratet hättest.


Sofie07

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@ Bella123 das weiß er und ich habe Zeugen (u.a. unseren Notar) dafür. Wie steht es um einen finanziellen Ausgleich? Denn hat er die Unterhaltszahlungen vom gemeinsamen Verdienst ohne mein Wissen getätigt. Das kann nicht rechtens sein, oder?


desireekk

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Naja, ich verstehe Dich, aber: Unterhaltszahlungen sind nun mal gesetzliche vorgegeben, er muss seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Ob Du ihn mit dieser Verpflichtung bzw. dem Wissen darum geheiratet hättest… interessante Frage was man daraus an Schadenersatzanspruch ableiten könnte… VG D


mellomania

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das ja, also dass ER zahlen muss. aber wenn ER ohne ihr wissen auch IHR geld dafür verwendet hat, gehe ich schon davon aus, dass sie dann ansprüche auf schadensersatz hat. selbst wenn er nur sein geld für den unterhalt genommen hat, hat er dadurch ja weniger zur verfügung und knappst dann ihr geld dafür an. sozusagen.


Sofie07

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Ja, vielen Dank! Genau den Umstand meinte ich. Das er Unterhalt zahlt ist natürlich völlig ok.


Mitglied inaktiv

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als rechtlicher laie würde ich sagen, dass du maximal wegen arglistiger Täuschung eine eheannullierung erreichen kannst, die kosten dafür u.u. der täuscher tragen muß, für das entgangenge Geld denke ich nicht, dass das einklagbar ist. je nachdem, was sonst noch in einer Scheidung verhandelbar ist, vll gäbe es da einen Kompromiss!? zu gemeinsamen konten hat die ap ja niemand gezwungen. ich verstehe den Unmut total und weiß schon warum ich ein absoluter getrenntkontenverfechter bin!


Felica

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Was ich aber nicht verstehe, wenn gemeinsames Konto, hast du nie nachgefragt was das für Zahlungen sind? Selbst wenn er Bargeld gegeben hat, er wird ja eben jeden Monat die entsprechende Summe sich vom Konto auszahlen lassen haben. Das fällt doch auf. Meine Vermutung, du siehst eine Option das Trennungsjahr zu umgehen. Das kannst du versuchen. Aber Schadensansprüche, eher weniger. Dafür müsste dir ein Schaden entstanden sein. Das Du weder Kontoauszüge kontrollierst, noch dich wunderst wegen Kindergeld, das ist schon sehr naiv. Oder hat dein Ex da auf das höhere Kindergeld verzichtete? Den mit 3 Kindern hätte euch mehr Kindergeld zugestanden sofern diese über deinen Mann laufen.


Strudelteigteilchen

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Ich hatte bei meiner Scheidung auch eine Anullierung in Erwägung gezogen, aus diversen Gründen, aber man hat davon keinen Nutzen. Ja, man kann das Trennungsjahr umgehen, dafür muß man ohne Ende Beweise anschleppen, deren Beschaffung immer Zeit (deswegen ist die Verkürzung nur theoretisch) und häufig auch Geld kostet, von den Nerven ganz zu schweigen. Dann lieber eine ordentliche Scheidung. Evtl. kann man den dämlichen Ehemann zur Vorverlegung des Trennungsdatums und/oder zu anderen Zugeständnissen zwingen, das ist weniger aufwändig und meistens erfolgversprechender. Beim Geld sehe ich keine Chance. Er muss das ja zahlen, und wovon hätte er es sonst zahlen sollen? Wenn er überobligatorisch bezahlt hätte, dann vielleicht, aber den Unterhalt nach DT zahlt er ja per definitionem aus seinem Einkommen, da ist Deines nicht involviert.


Mitglied inaktiv

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*Den mit 3 Kindern hätte euch mehr Kindergeld zugestanden sofern diese über deinen Mann laufen.* Kindergeld bezieht derjenige, bei dem das/die Kinder gemeldet ist/sind. ist ja in diesem fall sicher nicht der fall....


Felica

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Es geht nicht um das beziehen sondern um nennkinder.


Sofie07

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Lieben Dank an euch alle! Ich habe eben nichts mitbekommen, er hat den Unterhaltsbetrag peu á peu abgehoben und der KM per Barzahlung zukommen lassen. Ich habe nie so auf Geld geachtet... Und hätte mich auch mit irgendeiner Begründung zufrieden gegeben... Ich hab ihm vertraut... Frau Bader, bezüglich des Zugreifens auf unser gemeinsames Konto ist alles ok bzw. auf meine eigene Nachlässigkeit zurückzuführen?


Mitglied inaktiv

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es geht darum, dass die ap es nicht gemerkt hat..... wie sollte sie auch?


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