gaby67
Hallo Frau Bader, auch gerne auch andere Mitleser, mein Ex-Partner und ich haben uns getrennt. Wir waren nie verheiratet gewesen und haben einen gemeimsamen Sohn. Nun heiratet mein Ex-Partner und hat bereits ein 2.tes Kind in der neuen Partnerschaft. Wie sieht es rechtlich für meinen Sohn erbteilmäßig aus? Hat er ein Recht auf ein Pflichtanteil seitens seines Papa her? Falls ja, wieviel Prozent beträgt dieser? Oder kann dieser ihn enterben, 'weil er nicht bei ihm gelebt' hatte oder aus anderen Gründen? LG Gaby
Hallo, sein Kind ist ganz normal erbberechtigt. Wieviel das ist, kann ich nicht sagen, ohne die genauen verhàltnisse zu kennen. Das kann ich Ihnen nur entgeltlich unter nicola.baderçkanzleibader.de beantworten (bin an einer auslàndischen Tastatur, wo es keinen Klammeraffen gibt) Liebe Grùsse, NB
CKEL0410
Eieviel es ist kann ich nicht sagen aber es ist sein Kind und das hat auch Erbrecht.
Bernsteinelfe
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er dem ehelichen Kind erbrechtlich gleichgestellt ist.
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