Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich würde ihnen gerne zwei Fragen stellen und bin ihnen schon im Voraus für ihre Antworten dankbar! 1.) Mein Freund und ich erwarten im März unser erstes Kind. Da wir nach der Geburt eh heiraten möchten, steht für mich/uns fest, dass das Kind den Nachnamen seines Vaters bekommen wird. Ich habe gehört, dass es nicht mehr notwendig ist, dass wir noch vor der Geburt heiraten, da der Vater durch die Vaterschaftsanerkennung automatisch das gleiche Sorgerecht haben wird wie ich. Gibt es irgendwelche Dinge, die wir aus diesem Grund doch noch beachten sollten? Müssen wir auf irgendeinem Amt die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkennen? Würden sie uns raten, doch noch vor der Geburt standesamtlich zu heiraten, wenn ja, warum? 2.) Wenn ich während der Elternzeit wieder die max. 30 Std. pro Woche arbeiten möchte, wird mir dann weniger Elterngeld ausgezahlt? Heisst es nicht, dass ich trotzdem die 67% vom letzten Nettolohn bekomme, auch wenn ich wieder dazu verdiene? Vielen Dank für ihre Antwort, Nadine Wagner
Hallo, 1. Er hat das Sorgerercht nur, wenn Sie zustimmen, nicht automatisch. Gleiches gilt für den Namen (ACHTUNG: beides ist schwerlich bis gar nicht rückgängig zu machen) Es ist sinnvoll, schon vor der Geburt anzuerkennen. 2. Sie bekommen 67 % der Differenz vom alten zum neuen Lohn. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielen Dnak für die Info! Können sie mir noch sagen, wo wir die Vaterschaft schon im Vorhinein anerkennen müssen? Auf dem Jugendamt? Danke für die Info! LG Nadine Wagner
Mitglied inaktiv
Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Dies findet bei der Beurkundungsstelle des Jugendamtes statt. Dauert 15 min und die Personalausweise (und ggf. Mutterpass) nicht vergessen! Kostet nichts. Bei dem Terminkönnt Ihr auch gleich die gemeinsame elterl. Sorge mit vereinbaren. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo Désirée, vielen Dank für die Info! Dann werde ich mich mal iúm einen Termin beim Jugendamt bemühen... Liebe Grüße, Nadine
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