Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

uneheliches Kind - Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: uneheliches Kind - Unterhalt

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich hoffe sie können mir helfen oder mir was bestätigen. Mein Schwiegersohn hat ein uneheliches Kind (9 Jahre alt) und er ist unterhaltspflichtig dem Kind gegenüber. Jetzt ist die Ex-Freundin wieder schwanger und heiratet in Kürze. Meine Tochter meinte jetzt sobald sie verheiratet ist bräuchte mein Schwiegersohn keinen Unterhalt mehr zu zahlen für den Jungen. Ich habe das wiederlegt und ihr gesagt das die Heirat unabhängig vom Unterhalt für den Jungen ist. Außer der zukünftige Ehemann würde den Jungen adoptieren. Dann müsste mein Schwiegersohn bis zu diesem Zeitpunkt der Adoption "nur noch" die Unterhaltrückstände begleichen. Habe ich jetzt was falsches gesagt oder liege ich richtig. LG Angelika


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Grundsätzlich hast Du recht! Es ist auch nach der heirat sein Kind, also darf er auch weiterhin Unterhalt zahlen. Anders wäre es bei Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt. Dieser würde bei Heirat wegfallen. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Danke Désirée :-) Ich wollte mich ja vergewissern. Mit dem Unterhaltsvorschuss wußte ich nicht. Bin jetzt schlauer. Nochmal vielen lieben Dank LG Angelika


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