Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, im September erwarte ich ein Kind von meinem Freund (getrennte Wohnungen/nicht verheiratet), der zusätzlich noch Unterhalt für sein Kind aus erster Ehe (und für seine geschiedene Frau) zahlt. Ab wann würde mir rechtlich Unterhalt zustehen? Ab dem Geburtstermin? Anteilig für Sept.? Oder für Sept. komplett? Würde sich offiziell der Unterhalt für sein erstes Kind "verringern"? (s. DD-Tabelle) Steht mir außerdem (rein rechtlich gesehen) als Mutter Unterhalt zu? (Bin mindestens 6 Monate nun nicht berufstätig.) Und würden diese zusätzlichen Unterhaltszahlungen bei den Zahlungen an seine geschiedene Frau berücksichtigt? Oder wäre sozusagen dieses Kind eine komplette neue Belastung für ihn? Vielen Dank für Ihre Auskunft. Constanze
Hallo, ganz ungefähr gesagt: Zuerst kommen gelichberechtigt beide Kinder (das erste Kinder bekommt etwas weniger, wenn das zweite geboren ist), danach die erste Ehefrau. Die 2. Frau ist nachrangig. Das bedeutet, Sie bekommen zwar grds. Unterhalt, tatsächlich aber nur, wenn noch was zu verteilen ist. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ganz so einfach ist die Frage nicht zu beantworten. Grundsätzliche Frage: aufgrund welcher Vereinbarung zahlt er den bisherigen Unterhalt für Frau 1 und Kind1? Generell kann man (vorsichtig) sagen, daß zuerst die beiden Kinder Unterhalt bekommen und vom rest dann die Frau 1. Da 1-2 unterhaltsberechtigte Personen dazukommen, wird sich der Unterhalt für Kind 1 und Frau 1 auch verringern. Bei den Kindern macht das aber nicht seeehr viel aus (siehe Düsseldorfer Tabelle eine Einkommens-Stufe weiter). Vom Rest nach dem Einkommen minus Kindesunterhalt (Kind1+2) bekommt dann Frau Nr. 1 den Unterhalt. Wenn DANN noch Geld über dem Selbstbehalt da ist, bekommst Du (Frau 2) auch etwas... Hilft das als grobe Orientierung? Viele Grüße Désirée
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