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Sehr geehrte Frau Bader, 1. Wie hoch waere im Falle einer Trennung der seitens des Vaters (monatliches Nettoeinkommen: zw. 3200 - 3600 EUR) fuer ein 2jaehriges, dann bei der Mutter aufwachsendes Kind zu zahlende Unterhalt? 2. Ist der Vater auch bei Nichtverheiratetsein zur Unterhaltszahlung an seine (ehem.) Partnerin verpflichtet, und wenn ja, in welcher Hoehe und wie lange? Auszugehen waere - infolge eines Umzugs - zunaechst von einer Erwerbslosigkeit meinerseits (dh der Mutter) ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld (bislang selbstaendig bzw. seit 2000 Taetigkeit im Ausland). Angestrebt wird eine 50-80%-Taetigkeit; Unterbringung des Kindes im Kindergarten bzw. bei Tagesmutter. 3. Waere ich berechtigt zu den 154 EUR Kindergeld? 4. Falls der KV zunaechst auch mir - zumindest fuer die Zeit meiner Arbeitssuche - Unterhalt zahlt, waere ich dennoch zu Sozialhilfe berechtigt? Zu unserer Situation: Wir leben derzeit in Frankreich; der Vater ist Brite, ich Deutsche, unser Kind (Vaterschaft nach frz. und dt.Recht anerkannt) bislang ausschliesslich deutscher Staatsangehoerigkeit. Der Vater wird im Fruehjahr nach Skandinavien ziehen; im Falle einer Trennung wuerde ich mit dem Kind nach Deutschland zurueckgehen. Ich selbst habe, als das Kind 5 Monate alt war, meine bisherige Taetigkeit wieder aufgenommen (zunaechst 80%, nun 50%; Bruttoeinkommen: 1.800 EUR). Mein Vertrag endet im September 2005. Herzlichen Dank vorab! Mit freundlichen Gruessen Sibylle
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