Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Heirat / uneheliches Kind / Nachname

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Heirat / uneheliches Kind / Nachname

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Hallo Frau Bader, und zwar geht es um folgendes: Ich habe eine 3-jährige Tochter und bin alleinerziehend. Ich war mit dem Vater meiner Tochter nicht verheiratet und sie trägt somit meinem Nachnamen. Wir möchten demnächste heiraten. Ist es möglich, dass meine Tochter nach unserer Heirat auch den Nachnamen meines Freundes annehmen kann? Ich finde es nicht sonderlich sinvoll, wenn meine Tochter einen anderen Nachnamen trägt als ich. Muss mein Freund meine Tochter dazu adoptieren? Wie geht das ganze dann vor sich? Brauchen wir das Einverständnis von dem leiblichen Vater meiner Tochter? Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße Tamy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn das Kind Ihren Namen hat kann es einbenannt werden. Eine Adoption ist nur mit Zustimmung des leiblichen Vaters möglich. Gruß, NB


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