Nala0910
Guten Tag, Mein Kind hat bei der Geburt meinen Nachnamen, also den der Mutter getragen. Der Kindsvater und ich haben nach der Geburt geheiratet und alle seinen Nachnamen angenommen. Wenn wir uns scheiden lassen, würde dann die Möglichkeit bestehen, dass mein Kind und ich meinen Mädchennamen wieder annehmen, da es in der ersten Geburtsurkunde ja auch meinen alten Nachnamen trägt?
Hallo, nein, das geht nicht. Die Eheleute haben einen Familiennamen bestimmt und der ist nur in Ausnahmefällen änderbar. Tatsächlich hört man aber oft von Standesämtern, die sich da nicht auskennen. Liebe Grüße NB
Pamo
Nein, denn das Kind wird nicht geschieden - warum sollte sich dann sein Name ändern? Nur die Eltern werden geschieden und können ihre Namen ggfs ändern.
Ani_k
Das stimmt so nicht ganz. Meine Nichte war auch verheiratet und die Kinder haben jetzt auch ihren Mädchennamen bekommen.
misses-cat
Dann müssen aber entweder schwerwiegende Gründe vorgelegen haben die das Kindeswohl gefährdet hätten oder aber die Mutter hatte einfach Glück das das Standesamt sich nicht an geltendes Recht gehalten hat
bellis123
Natürlich geht das nicht, warum auch? Steh zu deiner Entscheidung von damals, hat dich ja niemand gezwungen den Namen zu wechseln bei der Heirat.
Nala0910
@ Pamo: ja aber das Kind war ja auch nicht verheiratet ich dachte es geht vielleicht, weil es ja zur Geburt noch meine Namen hatte.
Ani_k
Das ging sogar beim jüngsten Kind, was bei der Geburt den Ehenamen hatte, also nie den Geburtsname der hatte. Schwerwiegende Gründe und auch eine Kindeswohlgefährdung gibt es nicht. Warum auch immer das geklappt hat.
Sternenschnuppe
Ohne Zustimmung des Vaters hast Du da keine Chance. Mit rein rechtlich auch eigentlich nicht. Kommt komplett auf den Sachbearbeiter an und wie gut er die Vorschriften kennt. Einige machen es, andere nicht. Rechtlich Anspruch gibt es nur wenn nachweisbar! das Kindeswohl gefährdet ist ohne Änderung.
Nala0910
@ bellis123: na wie geschrieben, weil auf der Geburtsurkunde der andere Name steht. War ja nur ne Frage, da muss man nicht gleich schnippisch werden. Ich hab übrigens auch nicht dich, sondern Frau Bader gefragt
Pamo
Wenn das Kind adoptiert wäre, stünde der Geburtsname auch auf der ersten (und zwischenzeitlich nicht mehr gültigen Urkunde). Heißt also nichts.
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