Frage: uneheliches kind

hallo frau bader, meine nachbarin ist schwanger und bekommt im märz 2012 ihr erstes kind mit dem kindsvater ist sie zusammen (nicht verheiratet) möchte jedoch nach der geburt bzw. davor keine vaterschaftsannerkenung machen! Der vater ist damit einverstanden weil er der ansicht ist sie heiraten irgendwann sowieso dann sei das nicht mehr nötig...hat sie bis dahin automatisch das alleinige sorgerecht oder wie läuft das mit dem neuen gesetz zur zeit? hat das kind wenn beide eltern heiraten dann auch automatisch den nachnamen des vaters? vielen dank im voraus lg

Mitglied inaktiv - 21.11.2011, 21:23



Antwort auf: uneheliches kind

Hallo, 1. Wenn sie den Vater nicht angibt, hat das Kind keinen Vater - das wird Probleme machen, wenn sie staatliche Leistungen wie zB H4 in Anspruch nehmen will. Dann bekommt sie im zweifel nämlich nichts 2. Da er das Kind nichta nerkennt, wird sich durch die Eheschließung nichts ändern Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2011



Antwort auf: uneheliches kind

Wenn sie heiraten hat das Kind weiterhin nichts und sie das alleinige Sorgerecht. Das Kind hat ja keinen Vater ohne Vaterschaftsanerkennung ! Aus welchen Gründen soll er denn nicht angegeben werden, wenn sogar von Hochzeit die Rede ist. Es kann dennoch ihren Namen haben und solange sie nicht einwilligt kann sie auch das Sorgerecht alleine haben. Wenn sie dann heiraten hat er das Sorgerecht automatisch auch und das Kind bekommt den Ehenamen.

Mitglied inaktiv - 21.11.2011, 22:14



Antwort auf: uneheliches kind

Hallo, 1. Wenn sie den Vater nicht angibt, hat das Kind keinen Vater - das wird Probleme machen, wenn sie staatliche Leistungen wie zB H4 in Anspruch nehmen will. Dann bekommt sie im zweifel nämlich nichts 2. Da er das Kind nichtb anerkennt, wird sich durch die Eheschließung nichts ändern Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2011



Antwort auf: uneheliches kind

zumal die vatereschaftsanerkennung mit dem sorgerecht nichts zutun hat! ich würde allein schon aus anderen gründen beides machen,was ist wenn sie einen unfall hat,verstiert usw!!!sowas muss man immer bedenken!

von CKEL0410 am 22.11.2011, 14:25



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