Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verschiebetatbestand Selbstständig

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verschiebetatbestand Selbstständig

janinamoa

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zum 3. Mal schwanger, juhuu. Leider bin ich etwas verunsichert was das künftige Elterngeld angeht. Ich bin selbstständig. Mein 2. Kind wurde im Oktober 2018 geboren und ich habe von Oktober 2018 bis September 2019 Elterngeld bezogen. Wenn nun mein 3. Kind im Jahr 2020 zur Welt kommt, werde ich beantragen den Bemessungszeitraum von 2019 zu verschieben. Ich habe ja im Jahr 2019 hauptsächlich Elterngeld bezogen, würde es also ausklammern lassen. Meine Frage gilt jetzt aber, kann ich 2018 auch noch ausklammern lassen, da ich ja für Oktober bis Dezember 2018 auch schon Elterngeld bezogen habe, ich also nicht die Möglichkeit hatte, ganze 12 Monate zu arbeiten und Geld zu verdienen. Ich finde nirgendwo Informationen darüber, wie lange man einen Verschiebetatbestand haben muss damit das Jahr ausgeklammert wird. Und gibt es eine maximale Anzahl an Jahren die man den Bemessungszeitraum verschieben kann (ich habe im Jahr 2017 Elterngeld für mein 1. Kind bekommen...). Ich hoffe sie können mir helfen. Ganz lieben Dank.


Felica

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Ja kannst du. Jedes Jahr indem du entweder EG hattest oder Mutterschaftsgeld.


Dojii

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Du darfst alle Jahre ausklammern, in denen du Elterngeld bezogen hast. Da gibt es keine Begrenzung, wie oft du das machen kannst. Es gibt aber zwei Einschränkungen: Einmal musst du entweder alle Jahre mit Elterngeldbezug ausklammern, oder keine. Du darfst nicht mittendrin aufhören. Zum Anderen darfst du nur Jahre ausklammern, in denen du Elterngeld in den ersten 14 Monaten (d)eines Kindes bekommen hast. Jahre, in denen nur Elterngeldzahlungen ab Monat 15 oder später liegen , darfst du nicht mehr ausklammern, die musst du nehmen.


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