Mitglied inaktiv
Weil es ja immer wieder Thema ist das viele damit rechnen bei erneuter Schwangerschaft wieder ein Beschäftigungsverbot zu bekommen: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/was-das-neue-mutterschutzgesetz-aendert_76_387182.html Dürfte damit weit stärker verschärft worden sein ab 2017.
Finde ich gut. Danke dafür.
Mitglied inaktiv
Hallo, das bedeutet de facto, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Ersatzarbeitsplatz zu Verfügung zu stellen - und wenn es notfalls das Erfassen von Archivakten ist. Das Recht der Mutter auf Arbeit wird vor die betriebliche Dispostionsfreiheit des Arbeitgebers gestellt. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass das Beschäftigungsverbot nicht mehr zur Regel, sondern zur Ausnahme wird und nur da greift, wo eine Geährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Hier am Ort wird das jetzt neuerdings sogar für Kindergärtnerinnen so gehandhabt. Sie sind ja bei der Stadt angestellt. Wenn sie schwanger werden, dürfen sie z.T. nicht mehr im Kiga arbeiten. Aber sehr wohl im Bereich der Kindergartenplatzvermittlung mit ausschließlich Elterngesprächen, Materialbedarfsbeschaffung und Elternberatung für gesonderte Betreuungsformen. Dafür gibt es jetzt ein Büro im Rathhaus (und das gab ein Riesenaufschrei, als die 1. schwangerer Kindergärtnerin plötzlich dorthin sollte - aber sie musste es machen).
Mitglied inaktiv
Haufe schreibt: "Der Arbeitgeber ist ausdrücklich aufgefordert, Beschäftigungsverbote aus betrieblichen Gründen zu vermeiden." Damit dürfte auch das vielfach dahergesagte "Argument", es koste den Arbeitgeber ja nichts, eine Frau freizustellen, entkräftet sein.
Mitglied inaktiv
Das Beschäftigungsverbot war schon immer als die seltene Ausnahme, und keineswegs als Regel gedacht. Und dabei ist auch das individuelle durch den Arzt so zu sehen und nicht nur das generelle durch den AG. Erzieherinnen fehlt vielfach nur Immunität gegen Cytomegalie, dann können sie im Ü3 Bereich ohne Wickel eingesetzt werden. Oder eben für administrative Arbeiten und alle Tätigkeiten ohne Umgang mit Kindern. Immer mehr Träger von Kindergärten setzen das in der Praxis auch so um.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz