Mitglied inaktiv
Hallo, habe fristgerecht u. schriftl. vor Ablauf meiner Elternzeit am 02.02.05 um Verringerung meiner AZ von 40 auf 15 Wo-Std. gebeten. Mein Arbeitgeber lehnt eine Verringerung auf 15h/Wo ab (ohne Begründung). Er möchte 20h oder mehr und will dann prüfen, ob er etwas für mich hat. Habe einen sehr langen Fahrtweg (Firma umgezogen) und möchte daher nicht mehr als 15h arbeiten. Kann ich das durchsetzen? Kann er 20 u. mehr Stunden verlangen? Mein alter Arbeitsplatz wird nicht mehr besetzt. Könnte ich sogar noch weniger Stunden verlangen? Am liebsten hätte ich eine Abfindung. Wie verhalte ich mich? Welche Rechte habe ich als AN? Danke, Maryko
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)-auch bezüglich der beantragten Arbeitszeit! - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe schon im ersten EZ 1 Jahr lang 15 Std. gearbeitet. Dann kann der AG mir das jetzt doch nicht ablehnen, oder??. Fristgerecht mitgeilt und ca. 50 Angestellte und Arbeiter. Danke für Ihre Antwort LG Conny
Hallo, dann muss er für die ABlehnung schon einen sehr driftigen und nachvollziehbaren Grund haben! Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
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Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
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