Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Elternzeit. Mein Sohn ist am 8.7.07 zur Welt gekommen und seinerzeit habe ich meinen Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich 1 Jahr in die Elternzeit gehe. Jetzt überlege ich, ob ich eventuell meine Elternzeit um ein halbes Jahr oder 1 Jahr verlängere. Wann muss ich dieses spätestens meinen Arbeitgeber mitteilen, gibt es da irgendwelche Fristen? Über eine Anwort wäre ich sehr dankbar und verbleibe mfg Martina
Hallo, eine Verlängerung, Frist 7 Wo. ist nur mit Zustimmung vom AG möglich, wenn man weniger als 2 J. genommen hat. Liebe gRüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich glaube, dass Du Pech hast. Wenn Du nur 1 Jahr genommen hast, kanst Du nicht mehr verlängern, außer der AG stimmt zu, hättest DU 2 Jahre genommen, hättest Du ncoh das dritte JAhr ranhängen können. lg
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Hallo Frau Bader! Ich muss meine Elternzeit verlängern, da ich keinen Betreuungsplatz habe. Ich habe bisher ab Geburt 2 Jahre genommen (bis 30.10.2024). Da ich ich keinen Betreuungsplatz habe, würde ich gerne erstmal um 6 Monate verlängern, da die Möglichkeit besteht im Frühjahr 2025 einen Betreuungsplatz zu bekommen. Wenn dies aber nicht ...
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Sehr geehrte Frau Bader, gerne würde ich meine Elternzeit verlängern. Bisher beantragt ist die Elternzeit bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Ich möchte meinen AG gerne so früh wie möglich über mangelnde Betreuungsmöglichkeiten informieren und um ein Jahr also bis 2026 verlängern. Ist das Zustimmungspflichtig beim 2. Antrag und muss m ...
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