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Hallo Frau Bader, ich arbeite für meine Firma in Teilzeit während der Elternzeit. Ich habe das für 2 Jahre beantragt und diese Zeit läuft zum 5.Nov 05 aus. Ich bin nun erneut schwanger und werde am 20. Januar 2006 in den Mutterschutz gehen. Für die Zeit dazwischen möchte ich gern eine Verlängerung der Teilzeit/Elternzeit Regelung beantragen, bin mir aber beim korrekten Zeitrahmen unsicher. Nach der Geburt würde ich erstmal wieder in normale Elternzeit gehen ohne zu arbeiten, sollte es aber durch eine Früh/Fehlgeburt nicht dazu kommen, die 3 Jahre Teilzeit/Elternzeit voll nehmen. Wie beantragt man das korrekt? Für ein weiteres Jahr oder bis zum Beginn des Mutterschutzes? vielen Dank Anja
Hallo, teilen Sie dme AG die SS und den voraussichtl. ET mit. Dann beantragen Sie Verlängerung bis zum Beginn des weiteren EU mit der Bedingung, dass es zu einem weiteren EU kommt. Gruß, NB
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Hallo, ich habe mein erstes Kind am 08/2021 geboren und ich habe Elternzeit für ein Jahr bis 08/2022 beantragt. Ich habe beruflichbedingtes Beschäftigungsverbot gehabt. Jetzt bin ich mit dem 2.ten Kind schwanger und muss ab 08/2022 wiederarbeiten aber Aufgrund der 2. Schwangerschaft werde ich wieder einen Beschäftigungsverbot bekommen. Werde ic ...
Guten Tag, Ich bin aktuell in Elternzeit (beantragt bis 24) und wollte ab September wieder Teilzeit arbeiten gehen. Allerdings stellt sich mein Arbeitgeber nun quer, mich für 3 Monate wieder einzustellen. ( ich wäre ab Dezember wieder in Mutterschutz). Darf mein AG mir die Arbeit für die 3 Monate von September bis Ende November verwehren? I ...
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Hallo Frau Bader, unsere erste Tochter geht ab August in die Tagespflege und ich wollte nach der Eingewöhnung wieder bei meinem alten Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Meine Elternzeit läuft noch ein Jahr. Ich bin ganz frisch in der 7.SSW. und würde dann nur von August bis Dezember wieder dort arbeiten. Ich sprach zunächst mit meiner Vorgesetzten, ...
Guten Tag Frau Bader, ich hätte gerne eine rechtliche Meinung von Ihnen. Ich bin noch bis zum 08.08.2023 in Elternzeit und erhalte auch bis zu diesem Tag noch Elterngeld. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Bei uns ist es so, dass man sich ca. 3 Monate vor Wiederaufnahme des Dienstes an das Personalamt w ...
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Liebe Frau Bader, mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au ...
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Sehr geehrte Frau Bader Ich bin Italiener und entschuldige mich für mein nicht perfektes Deutsch. Bevor ich meine Frage stelle, muss ich Ihnen kurz die Situation erklären. 2023 werde ich schwanger, erzähle es meiner Firma und sie schicken mich mit einem Arbeitsverbot nach Hause. also, seit Juli 2023 bin ich bei vollem Gehalt zu Hause.Ich ...
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