Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung Erziehungszeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verlängerung Erziehungszeit

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Hallo Frau Bader, ich habe Zwillinge und Erziehungszeit bis 19.12.2005 beantragt. Dann werden sie 3 Jahre alt. Nun habe ich aber gehört das man für Zwillinge nun insgesamt 5 Jahre Erziehungszeit beantragen kann(§ 15 Absatz 2 und 3 Bundeserziehungsgeldgsetz). Kann ich das im Nachhinein noch beantragen. Habe es zur damaligen Zeit noch nicht gewusst. Wenn ja, bis wann muss ich den Antrag stellen? Vielen Dank Martina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann eigentlivh pro Kind 3 Jahre nehmen, aber jeweils ein Jahr mit Zustimmung des AG bis zum 8 LJ. MAn kann somit pro Kind ein Jahr (mit Zustimmung des AG) hinten dranhängen u kommt somit auf 5 Jahre. Gruß, NB


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