Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung des "befristeten" Vertrages

Frage: Verlängerung des "befristeten" Vertrages

Schlumpfine196

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich bin Assistenzärztin in einem Krankenhaus. In meinem Arbeitsvertrag heißt es, er ist auf die Dauer der Facharztanerkennung (normale Dauer 5 Jahre) bzw. auf längstens 5 Jahre befristet, falls diese früher sein sollte. Jetzt bin ich für 2 Jahre in Elternzeit und erwarte bald mein zweites Kind. Danach würde ich gerne nochmal zwei Jahre in Elternzeit gehen. Damit wäre ich aber schon über die Dauer meines befristeten Vertrages. In der Personalabteilung hieß es, eine Verlängerung des Vertrages wäre möglich, mein Chef müsste jedoch zustimmen. Müsste er das wirklich? Ich habe nämlich gelesen, dass ein befristeter Vertrag normalerweise nur als solcher anerkannt wird, wenn er höchstens auf zwei Jahre befristet wäre. Mein Vertrag wäre jedoch eher an die Bedingung der Facharztanerkennung geknüpft. Daraus habe ich verstanden, dass ich ein Recht auf Verlängerung auch ohne Zustimmung des Chefs hätte. Wie sehen Sie das? Mein Chef war über die Schwangerschaften überhaupt nicht erfreut und ich habe die Befürchtung, dass er der Verlängerung nicht unbedingt aus freien Stücken zustimmen würde. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bei Ihnen handelt es sich um eine Zweckbefristungen, also eine Befristung für einen bestimmten Zeitraum bis ein bestimmtes (definiertes) Ereignis eintritt.Gemäß § 15 Abs.2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) endet ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Erreichen des Zwecks, frühestens aber zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgerber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung. Bei Ihnen kommt als weitere Befristung die übliche Dauer der Fachausbildung hinzu - ich denke, es besteht kein unbefristeter Vertrag. Liebe Grüße, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin alleinerziehend, ich wohne in Frankfurt am Main und meine Tochter wird im Mai 3. Ihre Kita, anders als in Frankfurt üblich ist, macht keine Vertragsverlängerung um bis zu 6 Monaten. Normalerweise stellten die Kitas einen Antrag auf Überbelegung, damit die 3-Jährigen bis Sommer bleiben können. Die meisten Kinder ...

Hallo Frau Bader! Ich muss meine Elternzeit verlängern, da ich keinen Betreuungsplatz habe. Ich habe bisher ab Geburt 2 Jahre genommen (bis 30.10.2024). Da ich ich keinen Betreuungsplatz habe, würde ich gerne erstmal um 6 Monate verlängern, da die Möglichkeit besteht im Frühjahr 2025 einen Betreuungsplatz zu bekommen. Wenn dies aber nicht ...

Hallo,  kurz zu meiner Situation: Ich habe im September 22 ein Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit eingereicht.  Betrieb hat circa 11 Mitarbeiter (schwankt) Für meine Vertretung wurde jemand (bessere Ausbildung in dem Bereich) eingestellt, der nach meiner Elternzeit andere Sachen in der Firma übernehmen sollte Seit über einem Jahr ver ...

Hallo Frau Bader, für meinen 6 jährigen Sohn (*2018) hatte ich damals ab Geburt 1 Jahr Elternzeit beantragt und dann nochmal verlängert. Ich hatte somit 17 Monate Elternzeit.  Jetzt mache ich nochmal Elternzeit für ihn vom 15. August bis 14. Oktober. Der Antrag ist auch schon bestätigt. Falls finanziell möglich, hatte ich überlegt auch diese ...

Liebe Frau Bader, in 4 Wochen endet nach insgesamt 5 Jahren meine Elternzeit (erster Sohn wurde 09/2019 geboren und eine Tochter 08/2021). Ich möchte und kann erst frühestens ab November wieder arbeiten, welche Möglichkeiten habe ich rechtlich, denn meine Elternzeit endet ja schon Ende August. Habe ich einen Urlaubsanspruch in meiner Elternzeit ...

Guten Tag, wir haben 3 Fragen. Zu uns, Basiselterngeld 1 Jahr und unser Sohn ist 9 Monate alt. Vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit beschäftigt. Nun läuft die Elternzeit im Dezember aus und wir überlegen, die Elternzeit zu verlängern. Zudem haben wir den Wunsch ein weiteres Kind zu bekommen und da ist uns wichtig, dass der Altersuntersch ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...

Sehr geehrte Frau Bader, gerne würde ich meine Elternzeit verlängern. Bisher beantragt ist die Elternzeit bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Ich möchte meinen AG gerne so früh wie möglich über mangelnde Betreuungsmöglichkeiten informieren und um ein Jahr also bis 2026 verlängern. Ist das Zustimmungspflichtig beim 2. Antrag und muss m ...

Hallo Frau Bader, ich bin Wissenschaftlerin mit einem befristeten Arbeitsvertrag und nach der Geburt unserer Tochter aufgrund der Nutzung von Chemikalien im Labor aktuell im Stillbeschäftigungsverbot. Laut meines Wissens wird nach dem  Wissenschaftszeitvertragsgesetz der Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) an einen befriste ...

Hallo Frau Bader, wie oft kann ich die Elternzeit verlängern? Mein Sachverhalt wie folgt: Kknd geboren am 22.02.2024 Ich habe bei meinem AG sofort 2 Jahre EZ beantragt .  Mein AG hat mich nun kontaktiert und gefragt wann ich wieder komme. Ich habe leider ab 23.02.26 noch keinen Kita Platz. Die Zusage bzw. die Vergabe für die Kitaplätze ...