Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung des 2. Abschnitts der EZ = 3. Abschnitt?

Frage: Verlängerung des 2. Abschnitts der EZ = 3. Abschnitt?

velumi

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Guten Tag Frau Bader, mit der Änderung des BEEG darf man ja nun seine Elternzeit auf drei Abschnitte aufteilen. Ich frage mich dabei, ob die Verlängerung eines Abschnitts tatsächlich nur als Verlängerung zählt oder als weiter Abschnitt. Ich hoffe, es ist verständlich, was ich meine. Als Beispiel sei genannt es wird initial EZ beantragt von Monat 1-7 (1. Abschnitt) und noch einmal von Monat 15-24 (2. Abschnitt). Nun wird für den zweiten Abschnitt eine Verlängerung bis zum 36. Monat eingereicht. Entspricht diese Verlängerung dann einem 3. Abschnitt? Oder ist sie eben "nur" eine Verlängerung des 2. Abschnitts? Aus meiner Sicht ist das deswegen relevant, weil im Falle einer reinen Verlängerung, dann ein dritter Abschnitt (oder eine erneute Verlängerung) zu einem späteren Zeitpunkt noch beantragt werden könnte. Im Beispiel wären ja noch 7 Monate übrig. Wenn aber schon drei Abschnitte verplant wären, könnten diese doch höchstens gleichzeitig mit dem Antrag auf Verlängerung des 2. Abschnitts (dann bis Monat 43) gestellt werden. Nicht aber noch einmal separat zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. zur Einschulung). Vielen Dank im Voraus


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