Linchen20
Hallo, Und zwar läuft meine Elternzeit am 26.11.2021 ab. Dann war ich mit meiner Tochter genau 22 Monate in Elternzeit. Gerne würde ich die Elternzeit verlängern, kann ich das ohne Zustimmung des AG tun? Oder kann dieser meine Verlängerung ablehnen ? Außerdem haben wir überlegt erneut schwanger zu werden. Sollte ich schwanger werden bevor die Elternzeit ausläuft kann ich diese bis zum Mutterschutz verlängern und dann ganz normal Mutterschutzgeld und AGzuschuss erhalten ? Oder sollte ich jetzt einfach schon die Elternzeit verlängern bis zum 01.10.2022 (nach Kita Eingewöhnung) und bei eventueller Schwangerschaft diese wieder vorzeitig beenden bevor die Mutterschutzfrist greift ? Habe ich überhaupt Anspruch auf Volles Mutterschutzgeld und AG Zuschuss. ? Ich mache mir ziemlich viele Gedanken, ich hoffe sie können mir helfen Lg Grüße
Hallo, wenn Sie weniger als bis zum 2. Geburtstag beantragt haben besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Auch im Falle einer neuen Schwangerschaft ist eine Verlängerung nur mit Zustimmung vom Ag möglich. Gleichwohl können Sie für Kind 2 EZ, EG und KG beantragen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ohne Zustimmung nein, da du weniger als 24 Monate EZ beantragt hast und dich mit der ersten Mitteilung eben für 24 Monate festlegen musst.
Dojii
Du hast erst ab Monat 25 wieder einseitigen Anspruch auf Elternzeit. Sprich, wenn der Arbeitgeber die Elternzeit für Monat 23 und 24 ablehnt, musst du wieder arbeiten (zu den Konditionen wie vor der Schwangerschaft, wenn nichts anderes vereinbart wurde). Wenn du wieder schwanger bist und den Beginn des neuen Mutterschutzes kennst, darfst du die dann noch laufende Elternzeit taggenau zu Beginn des neuen Mutterschutzes (einseitig) beenden. Dann bekommst du auch wieder Mutterschaftsgeld und vollen Arbeitgeberzuschuss.
Linchen20
Ich habe jetzt erst einmal das Schreiben für die Verlängerung verfasst und hoffe natürlich das das einfach bewilligt wird.
Noch hatte ich mit meiner Chefin nicht darüber gesprochen zu welchen Konditionen ich zurückkehren werde, da der Ablauf der jetzt bestehenden Elternzeit noch etwas in der Ferne liegt. Sollte die Elternzeit nicht verlängert werden, werden wir das denke ich nachholen und uns zusammen setzen und einen neuen Vertrag aufsetzen.
Sollte dieser bestehen kann ich ja immer noch schwanger werden und mich ins Beschäftigungsverbot setzen lassen
Mitglied inaktiv
Riskanter plan .. Mit einen Vollzeit BV zu rechnen, wenn man nur Teilzeit arbeiten kann
KielSprotte
Mann kann sich nicht so einfach "ins BV setzen lassen". Da muss es schon Gründe geben, die auch einer Prüfung standhalten........komischer Plan.
Linchen20
Nein, so meinte ich das nicht. Dann wird ja ein neuer Vertrag aufgesetzt zu den Konditionen die ich auch arbeiten kann.
Und dann könnte ich immer noch schwanger werden und ins Beschäftigungsverbot gehen. Da ich Erzieherinn bin und nicht immun gegen zytomegalie werde ich sofort ins Beschäftigungsverbot Gesetz.
Das war aber eher als Scherz gedacht.
Ich hoffe natürlich das die Elternzeit genehmigt wird und wenn nicht werden wir weiter sehen.
Felica
Du hast ein Kind. Das Kind muss betreut sein. Wie kommst du darauf daa du dich dann nicht bei deinem Kind anstecken kannst bzw es evtl bereits schonbgetan hast? Der Titel wird bei erneuter Schwangerschaft neu festgestellt. Und nicht selten gibt es dann eine Immunität.
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