Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn kam 4 Wochen zu früh zur Welt. Ich bekam von der Klinik eine Bescheinigung wegen Frühgeburt. Meine Krankenkasse erklärte mir, daß sich mein Mutterschutz bis 10.10.verlängert (normal hätte ich Mutterschutz nur bis zum 13.09. gehabt). Ich teilte dies meinem Arbeitgeber mit. Er forderte eine Bescheinigung wegen Frühgeburt an, die ich ihm auch zukommen ließ. Trotzdem hat er mein Mutterschaftsgeld nur bis zum 13.09. berechnet. Ende Oktober schickte ich ihm ein Schreiben, indem ich meinem Arbeitsgeber mitteilte, daß ich verlängerten Mutterschutz habe und dementsprechend auch mein Mutterschaftsgeld länger bezahlt werden müsse. Es kam kein Geld, keine Reaktion. Daraufhin schrieb ich erneut einen Brief. Mein Arbeitgeber hüllt sich nach wie vor in Schweigen. Sollte ich wirklich den Weg zum Anwalt wagen? Es ist doch richtig, daß ich nicht nur bis zum ^13.09. Mutterschaftsgeld bekomme, sondern bis zum 10.10. ?! Vielen Dank für Ihr Bemühen. MfG Dorit Ludwig
Liebe Dorit, es ist im MSchG geregelt, dass sich der Mutterschutz nach der Geburt zum einen um die Zeit verlängert, die vor der Geburt nicht genommen werden konnte, zum anderen um weiter 4 Wo. Wenn Ihr AG dies nicht akzeptieren will, rate ich Ihnen, die Hilfe des Gewerbeaufsichtamtes in Anspruch zu nehmen. Gruß, NB
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