Tina 242
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn kam am 19.06.2017 5 Wochen zu früh auf die Welt, eigentlicher Geburtstermin wäre der 24.07.2017 gewesen. Im Krankenhaus hat man mir eine Bescheinigung für die Krankenkasse mitgegeben, dass mein Sohn ein Frühchen ist und der Zeitraum des Mutterschutzes sich somit um vier Wochen verlängert. Hinzu kämen wohl auch noch die 5 Wochen von vor der Geburt. Beantragt habe ich 1 Jahr Elternzeit. Heißt das nun, dass ich nach diesem Jahr noch die zusätzlichen 4 Wochen + die 5 Wochen von vor der Geburt zu Hause bleiben darf und in der Zeit Elterngeld bekomme? Oder bekomme ich jetzt einfach nur 9 Wochen länger noch Mutterschaftsgeld und dann entsprechend weniger lange Elterngeld und muss dann auch am 19.06.2018 wieder anfangen zu arbeiten? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, Sie bekommen länger MG u kürzer EG. Die EZ geht bis zum 1. Geb Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Letzteres. Du hast ein Jahr EZ genommen, also musst du am ersten Geburtstag wieder auf Arbeit. Die Mutterschutzzeit läuft ab Geburt parallel zur EZ. Das Mutterschutzgeld wird auf das EG angerechnet, das du während dieser Zeit bekommen würdest. Da es idR höher als EG ist, bekommst du das Mutterschutzgeld ausgezahlt. LG Lilly
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