Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerte elternzeit

Frage: Verlängerte elternzeit

J.C

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Guten abend ich hab eine frage ich habe 2 Kinder 1.6.2012 und 10.10.14 das zweite Kind .Habe ich noch Anspruch auf elternzeit ? Bin jetzt 5jahre in elternzeit .Kann ich noch 1 jahr elternzeit nehmen vom ersten kind? Ich soll eigentlich am 9.10.17 Anfangen zu arbeiten .


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei beiden Kinder bis zu einem Jahr, nur mit Zustimmung des Ag, bis zum 8. Geb Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Hängt davon ab ob du deine laufende EZ zum zweiten Kind hin beendet hast und die Restzeit dir hast übertragen lassen. Wenn nicht, ist deine EZ aufgebraucht. Für eine fristgerechte Verlängerung wärst du aber auch zu spät dran. Ginge also so oder so nur mit Zustimmung des AG. Für eine Kündigung bist du auch zu spät dran - falls du noch nicht wieder arbeiten kannst/willst. Auch Änderung auf TZ wäre von der Frist her nicht mehr zu schaffen. Wäre aber so oder so kein Jahr Elternzeit. Du hattest ja schon über 2 Jahre beim ersten verbraucht.


J.C

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Okay danke ! Ja eigentlich wollte ich ja Anfangen zu arbeiten ag hat mit Post zukommen lassen das ich am 9.10 arbeiten soll ich habe zurück geantwortet das ich leider nur bis 14uhr arbeiten kann wegen den kindern bin als tz beschäftigt Da hat mein ag geantwortet ich soll mein vertrag durchlesen muss flexibel sein. Nur leider kann man nix mit denn Uhrzeiten machen.jetzt müsste ich kündigen das sind 3 monate die ich dann aber nicht einhalten kann wegen den arbeitszeiten oder ich müsste halt ein Aufhebungs vertrag vielleicht machen.sorry für soviel Text


Sternenschnuppe

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Ja, um den müsstest Du den AG dann bitten. Selbst wenn Du Dir das 3. Jahr von Kind 1 übertragen hast lassen, dieses hättest Du 13 Wochen vorher anmelden müssen. Kümmere Dich um die Krankenversicherung. Beitragsfrei ist die nur mit AG und ALG1 wird es voraussichtlich eine Sperre geben für 3 Monate.


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