Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verhalten bei individuellem Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verhalten bei individuellem Beschäftigungsverbot

drea.leipzig

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Hallo Frau Bader, ich habe von meinem Frauenarzt letzten Dienstag(22.05) ein individuelles BV für voraussichtlich 6 Wochen bekommen. Dieses Besagt ich darf an meinem alten Arbeitsplatz nicht mehr tätig sein, ich darf nicht über 8 Stunden laufen und stehen und sie müssen sich ans Mutterschaftsgesetz halten. Ich habe es meinem Arbeitgeber vorgelgt und dieser meinte dann ich solle zu Hause bleiben und Sie würden sich bei mir melden wenn Sie sich überlegt hätten ob ich für ein paar Stunden im Büro arbeiten könnte. Ich habe nun schon auf mehrmalige nachfrage kene Antwort von meinem AG bekommen, Sie müssten das noch entscheiden. Und es würde ja auch im BV stehen das ich für 6 Wochen zu Hause bleiben soll. Ich weiß überhaupt nicht wie ich mich verhalten soll. Muss mein AG jetzt meinen Lohn weiter zahlen? Ich habe ihm ja gesagt das ich gern im Büro arbeiten würde und mehr als meine Arbeitsleistung anbieten kann ich ja auch nicht? Ich hoffe Sie können mir weiter helfen Vielen Dank im Vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Arbeitgeber muss den vollen Lohn zahlen, auch wenn Sie zuhause sind. Liebe Grüße, NB


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