S.Müller
Sehr geehrte Frau Bader, Folgende Problematik. Ich bekomme Leistungen vom Job Center und habe Unterhaltsvorschuss beantragt. Es besteht eine Beistandsschaft zur Feststellung der Vaterschaft. Ich habe eine Auskunftssperre beim Meldeamt da der Kindsvater gefährlich ist und meine Adresse nicht wissen darf. Die Beistandschaft hat die Adresse des Kindsvaters inzwischen rausgefunden. Wenn ich die Beistansschaft nun weiter führe gibt es ein Verfahren zur Festellung der Vaterschaft. Ist diese festgestellt gibt es eine Urkunde auf der meine Adresse auftaucht. Das darf nicht passieren da ich dann mit meinem Kind in permanenter Angst lebe dass der Kindvater mich aufsucht und mir was antut oder das Kind entführt. Was kann ich jetzt tun? Kann ich aufgrund der Bedrohungssituation begründen dass die Beistandsschaft nicht weiter geführt werden kann. Bekomme ich trotzdem Unterhaltsvorschuss oder aber eine Ablehnund die ich beim Job Center einreichen kann und die müssen das akzeptieren oder kürzt das Job Center mir das Geld um die Höhe des sonst erhaltenen Unterhaltsvorschusses? Ich bin echt verzweifelt. Vielen Dank im Voraus für ihre Hilfe. Freundliche Grüsse, S.Müller
Hallo, Ihr Anwalt kann die Anschrift weglassen und über die Kanzleiadresse laden lassen. Liebe Grüße NB
la-floe
Hallo, soweit ich informiert bin, muss der Auskunftsperre kein Gerichtsbeschluss zugrunde liegen und man kann die "einfach so" einrichten? Dann wirst du wenig Möglichkeiten haben zu verhindern, dass der KV deine Adresse bekommt. Oder hast du ihn angezeigt und ist er vielleicht sogar verurteilt? floe
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